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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 112
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0112
Riß eines Kirchenaltars eingekommenen Bericht dermalen noch zu Determinierung
und zu Herstellung des von ihme wider unsern Willen wirklichen in Arbeit
gegebenen Bruderschaftsaltar Consens zu erteilen umbso mehreren Anstand
und Bedenken, als der obberührte Riß hauptsächlich in Ansehung und Betracht
deren darin befindlichen allzu vielen Figuren, insbesondere aber der obern,
ehender und mehrer die Form eines prächtigen Chor- und Hauptaltars als Seiten-
und Nebenaltars darstellet, welches wir zu approbieren keineswegs gesinnt sind,
allmaßen und wann nach Proportion dessen seinerzeit ein Choraltar aufgerichtet
werden sollte, selbiger allerdings einen der Situation und den Umbständen des
Kirchspiels Steinach sehr disproportionierten und so ohnnötigen als überflüssigen
Kosten erfordern würde. Derne wollen wir aber in etwas vorgebogen wissen.

Solchem nach habt Ihr nicht nur den Pfarrer Gengwisch zu Steinach dieser
unserer Bedenken und Anstände halber zu verständigen, sondern auch der bereits
ohnangezeigter angefangenen Bildhauer- und sonstiger allenfalliger Arbeit Einhalt
zu tun, über einen adäquat und anständig, gleichwohlen vor die Steinachische
Bruderschaft zu widmen seienden Nebenaltar, aber mit Auslassung der in dem
oberen Teil des Altarrisses angezeigten Figur einen anderweitigen restringierten
Riß verfertigen zu lassen, sofort selbigen zu unserer Einsicht und Begnehmigung
anhero einzusenden und unsere Entschließung darüber abzuwarten. Inzwischen
solle mit und wegen Zurichtung des zweiten Seitenaltars auf der Epistelseite
ebenfalls nichts vorgenommen, sondern die zwei Altärlein in statu quo gelassen
werden.

Das Obervogteiamt HaslachfHornstein, Straßer) an den FürstenJosephWilhelm Ernst.

Haslach, 17. Februar 1753. Original.

Vorlage des Antwortschreibens des Pfarrers (Beilage 3) und eines neuen Risses
(Beilage A) mit der Bitte, den Riß zu approbieren.
Beilage B.

Das Oberamt habe ihm „die Inhibition wegen angefangenem allhiesigen
Bruderschaitsaltar kommuniziert, mit angehängtem Befehl, einen andern, mehr
restringierten Abriß einzusenden, sodann auch die vierte Statue der Bruderschaftbilderen
in dem oberen corpore auszulassen".

Wann nun quoad primum ein nach gnädigster Resolution viel mehr und gegen
dem Drittel restringierten Abriß beilege, quoat secundum aber vorstelle, daß die
Bruderschaftsregien und Satzungen jederzeit und allerorten diese vier assignierte
Statuen ohne jemal einige Abänderung geforderet und vorgeschrieben haben, als
habe ich solche nit änderst als zwei nebst dem Altarblättle — welche Blättle die
erste Statue repräsentiert —, sodann die vierte in das obere corpus nach allen
Bau- und Architectursreglen logieren können. Es kunte zwar auch das obere corpus
an dem Altärle etwan um 1 lA bis 2 Schuh niederer gemacht werden, wann änderst
die in 10 Schuh in die Breite und 28 Schuh in die Höche sich erstreckende Mauren,
woran dieses zu stehen kommet, es nit änderst forderen täten.

Daß ich aber mit dieser Arbeit schon allbereit mehr als vor einem Jahr die
praeparatiorien zu machen angefangen und dieselbe bis zu Erhaltung des letzthin
abgeschickten rescripti betrieben, gestehe ich aufrichtigsten, daß mir vonseiten
des Obervogteiamts beigebracht worden, dasselbe sei beorderet worden, nichts
mehr ohne Spezialbefehl in allhiesige Pfarrkirchen verfertigen zu lassen. Diesen
Befehl habe ich nur allein vor diejenige Stuck und Notwendigkeiten extendiert
gehalten, welche unserm Fürsten allein zur Zahlungslast gereichen sollten. Ich
gestehe dahero aufrichtigst, daß ich ohnzweifelhaft geglaubet, wann ich alle drei

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