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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 137
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Gerichte Gemeindsgeschäfte hatten. 4. Bei einer Versteigerung.
5. Haben hiesige Bürger einen Herdstein gebracht. 6. Wurde gemeines
Holz versteigert. 7. Bei Geschäften auf der Landstraße. 8. Wurde
der Friede bekannt. 9. Verzehrte der Lahrer Demut, dieweil er für
die Gemeinde geabeitet. So kommen noch eine Menge Posten. Mit
der Zeit läßt sich bei den Gemeindebürgern das Bestreben bemerken,
die Gemeindekasse zu schonen. Das kann man nicht sagen von Auswärtigen
. Wenn der Dinglinger Heimburger mit dem Hugsweierer
abrechnet, gibt's eine schöne Rechnung. Wenn ein Talbauer für die
Gemeinde einen Stier bringt, hält er sich auf Kosten der Gemeinde
recht lange im Dorf auf, „dieweil er auf das Geld gewartet." Wenn
erst die Ottenheimer Ortsvorgesetzten nach Hugsweier kommen
„wegen dem Kies, den die Ottenheimer den Hugsweierern überlassen
", werden jene nicht müde, den Hugsweierer Wein zu loben.
Der Hugsweierer Schultheiß, Heimburger und Gerichtsmänner lassen
sich dieses Lob gern gefallen. Sie sagen, die meisten Hugsweierer
hätten die Reben im Dinglinger Bann, da wachse besserer Wein als
im eigentlichen Hugsweierer Berg oder gar im Friesenheimer. Der
Dinglinger sei in einigen Lagen zu vergleichen mit dem Ortenberger.
Die Rechnung, die beim Oberamt Lahr vom Gastwirt Hertenstein
einläuft, bezeichnet der Amtmann Langsdorff als eine Saufrechnung.
Wir finden es dagegen, ganz in der Ordnung, wenn Ludwig Bader
einen Bütel Wein trinkt auf Kosten der Gemeinde, „weil er die
Tagwacht wieder angenommen hat". Es ist doch nicht zu viel, wenn
Jakob Lang sich das Gleiche leistet „wegen dem Kuhbrunnen zu
putzen" und ebenso der Gänshirt „den Tag, da er als solcher
gedinget worden."

Der Heimburger ist nur Gemeindebeamter. Seine Wahl erfolgt
alljährlich am Rügegerichtstag durch die anwesenden Bürger
nach Stimmenmehrheit. Derselbe Heimburger kann nach einem Jahre
wiedergewählt werden. So wird 1798 Jakob Noll, der Heimburger
von 1797, wiedergewählt. Der Heimburger kann auch noch ein
anderes Amt in der Gemeinde bekleiden. So ist der Heimburg
Jakob Noll gleichzeitig noch Wegemeister. Bei einem Brande
sitzt der Heimburger mit den beiden Spritzenmeistern auf der
Feuerspritze. Nach dem Aktum vom 28. Mai 1789 wurde folgendes
notiert : Hiesige Gemeinde hat eine gute, wohl conditionierte
Feuerspritze, welche auf einem Wagen steht, und soll diese dreimal
das Jahr probiert und eingeschmiert werden, nämlich bei
Anfang des Frühjahrs, sodann gegen Johanni oder Jakobi und nach

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