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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 138
(PDF, 45 MB)
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geendigtem Herbst. An Feuereimern befinden sich etwa 38 in gemeiner
Verwahrung, sodann haben die Bürger noch etliche 30 als
Privateigentum, und ist die Gemeinde entschlossen, noch 8—10
fertigen zu lassen. An Feuerleitern ist nur eine vorhanden, soll
aber noch eine gefertigt werden. Sodann hat die Gemeinde 5 Feuerhaken
, welche sich alle in gutem Stande befinden. Zum Transport der
Feuerspritze werden in die Nähe 2 und an entfernte Orte 3—4
Pferde genommen und wird denjenigen, welche zuerst mit ihrem
Pferde ankommen, außer Vergütung der Frohnden und des gewöhnlichen
Fuhrlohns noch ein Gulden extra zur Belohnung gereicht, und
soll außer den beiden Spritzenmeistern und dem Heimburger bei
Strafe sich niemand auf die Spritze setzen und den Transport erschweren
. Spritzenmeister sind Georg Hertenstein, welcher
das Rohr, Michael Knöri, welcher den Schlauch zu dirigieren hat,
und soll jedem, wenn er in kommenden Fällen sein Amt verrichtet,
ein Gulden aus der Gemeindekasse gereicht werden. Feuerreiter
sind 1804 Andreas Schmitt, welcher nach Lahr, Georg
Hertensteiner, welcher nach Kürzell und Ichenheim zu reiten hat,
wofür jeder einen Gulden bekommt, jedoch hierbei das Pferd stellt
und, wenn er selbst dann keines besitzt, den Eigentümern des
Pferdes das Mietgeld vergüten muß.

Der Heimburger weist den Bürgern die Einquartierungen zu. 1796
wird Jakob Rost, dem Heimburger und unteren Müller von einem
Gemeindeglied vorgeworfen, bei der Zuteilung der Einquartierungen
nicht unparteiisch vorgegangen zu sein. Er verwahrt sich dagegen,
besonders den Ochsenwirt Tobias Dorner begünstigt zu haben.

Schon 1798 wird dem Heimburger wegen Überlastung das Wege-
meisteramt wieder abgenommen. Das Amt des Wegemeisters wurde
Jakob Lang zunächst auf ein Jahr zur Probe bei 10 Gulden Besoldung
und Frohnfreiheit übertragen. 1799 soll der Heimburger „die
Exstantien" eifrigst beitreiben und keine Nachsicht gestatten, „ansonsten
er wegen der ungiebigen Posten persönlich davor verantwortlich
wäre", ebendaher soll er auch nicht gestatten, daß notorisch
arme und insolvente Bürger bei Gemeindeversteigerungen ohne
Bürgenstellung etwas steigern dürfen. Der Vogt ist der Vormund
unmündiger Kinder. Er wird vom Rügegericht ernannt. Sein Amt
ist ein Ehrenamt. So wird 1793 Christian Sütterlin als Vogt vereidigt
über Michael Schöpflins Kinder, Andreas Noll für des Jakob
Blissen Schwester. Außer dem"Heimburger sind die Feldächter,
Bannwarten und Dorfbotten Gemeindebeamte. Sie werden

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