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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 139
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von der Gemeinde besoldet. Einer kann auch zwei oder mehrere
Ämter gleichzeitig innehaben. So ist Wochlin nicht nur ein tüchtiger
Maurermeister, er stellt auch als Schulmeister seinen Mann.
Am Tage hält sich der Tagbott um den Schultheißen auf. Nachts hat
der Wächtmann zu wachen, die Stunden auszurufen und ein Sprüchlein
zu sagen. Der Tagbott verliest den Bürgern die Verordnungen
der Regierung, dem Oberamt und dem Schultheißen. 1795 richtet
Ludwig Bader ein Gesuch an das Oberamt, an den Amtmann und
bittet ihn, er möge sich dafür verwenden, daß ihm vom Rügegericht
neben seinem bisherigen Ämtchen als Blasebalgtreter der
Orgel, noch das Amt des Tagbotten übertragen werde. Er begründet
sein Gesuch mit dem Hinweis, er stamme von uraltem Hugs-
weierer bürgerlichen Geschlecht. Sein Vater, Jakob Bader, sei ehemals
herrschaftlicher Erbbestandsmüller auf der oberen Mühle gewesen
. Da er „nach seinen presthaften körperlichen Umständen"
nicht vermögend sei, sein Stückchen Brot gleich anderen Menschen
zu verdienen, so habe er das Blasebalgziehen bei der hiesigen Orgel
übernommen, wofür ihm jährlich von der löblichen Gemeinde
10 Gulden verabreicht worden seien. Dies sei neben dem jährlichen
Ertrag seines elterlichen Vermögens nicht hinreichend, ihn zu ernähren
und zu kleiden. Er sei deshalb auf den Gedanken gekommen,
ob nicht zum Vorteil der hiesigen Bürgerschaft und zu seiner besseren
Nahrungsauskunft ihm das Tagbottenamt übertragen werden
solle. Er sei bereit, die Tagwacht und was dabei einschlage, für
30 Gulden zu übernehmen. Bei dem Schultheißen wolle er sich
morgens bis abends ordentlich aufhalten und was vorfiele, gehörig
besorgen. Dem Gesuch wurde stattgegeben, und Jakob Bader hat
gehalten, was er darin versprochen hatte : er ist ein pflichttreuer
Gemeindediener gewesen. Ist ein Gemeindebeamter infolge Krankheit
oder vorgerückten Alters invalide geworden, kann er eine
Gnadenpension erhalten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Im allgemeinen ist Regierung und Schultheiß mit den Gemeindebeamten
zufrieden, im besonderen gibt es Ausnahmen. So wird von
einem Gemeindebeamten, einem Schulmeister gesagt, er tauge rein
gar nichts. Es heißt weiter von ihm „er verschlage maydlin und
büblin und sei oft so betrunken, daß er selbst nicht wisse, „ob er
ein maydlin oder büblin sein, und frage nach niemandem nix !" Die
nassauische Regierung weiß, was ein guter Unterricht der Kinder für
die Gemeinde bedeutet. 1797 hat sie das Schulamt aus den Gemeindebelangen
bereits herausgenommen und den Lehrer herrschaft-

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