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Müller auf das rechtswidrige Unterfangen aufmerksam gemacht
habe, habe der Müller unter Schimpfen und Fluchen vor die Tür
gesetzt. Den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung zu erbringen,
ist Christian Ruder nicht in der Lage: er wird wegen ehrenrühriger
Reden, die er ausgestoßen und zugestanden, „in 24 Stund Gefängnis
bey Wasser und Brot in das Hugsweyerer Burgerhäuslin condem-
nieret". Damit nicht genug: Der Verurteilte ist weit davon entfernt,
seine Strafe freiwillig anzutreten, er muß vielmehr von seinem
Gerichts- und Wächtmann abgeholt werden. Er ist unklug genug,
sich angesichts der herannahenden Polizeigewalt mit seiner Flinte
zu bewaffnen und hinter dem Hoftor zu verschanzen. Seine Haltung
und Miene lassen die Beamten das Schlimmste befürchten. Sie
ergreifen die Flucht und warten in angemessener Entfernung ab, bis
sich sein Jähzorn gelegt hat. Dieses Delikt abzuurteilen, hält sich
das Dorfgericht nicht mehr für zuständig: Christian Ruder muß vor
den Amtmann und hat strenge Bestrafung zu gewärtigen, „dieweil
er Gerichts- und Wächtmann mit gewehrter Hand sich entgegen-
gestellet".
Quellen : Generallandesarchiv Karlsruhe : Hugsweier, Spezialakten..
Bad Cjriesbach und seine Besitzer
im I r. und 18. Jahrhundert
Von AHred Lederle
Johann Christoph von Grimmelshausen erwähnt in seinen
Schriften öfters die Renchtalbäder und schildert das dortige Badeleben
. Das fünfte Buch seines berühmten Romans „Der abenteuerliche
Simplicissimus" spielt zum großen Teil in dem Sauerbrunnen
Griesbach und seiner näheren Umgebung. Dort hat Simplicissimus
die „Landstörzerin Courage" kennen gelernt, der v. Grimmelshausen
ein besonderes Buch widmete (vgl. Kap. 24 des „Trutz Simplex
"). Der 1669 erschienene „Ewig-währende Calender" ist aus
Griesbach datiert1). Das weist darauf hin, daß der Dichter persön-
1) Oeftering, Geschichte der Literatur in Baden. I, 58.
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