Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 13
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Die von Heitz veröffentlichte Verwendung des Fischwappenwasserzeichens
ist aber nicht die einzige oder vereinzelt geblieben.
In seinem vierbändigen Dictionnaire „LesFiligranes" gab Briquet 1907
unter Type 5863 ein weiteres Wasserzeichen mit dem zwischen den
Stegen angebrachten Fischwappen bekannt. Es ist gleicherweise in
einem Wiegendruck von Martin Flach in Straßburg enthalten, der
aber nicht in der Universitäts- und Landesbibliothek dort vorhanden
ist. Das Gengenbacher Papier ist zu der mehrbändigen 1494 bis 1502
erschienenen Ausgabe von Johann Gerson: Opera, mit andern gebraucht
. Das gleiche Wasserzeichen ist auch in dem Drucke von
Johann Reinhart, genannt Grüninger, der von 1482 bis 1529 tätig
war, enthalten, nämlich dem 1496 ausgegebenen Werke von Antonius
Totius Summe majoris.

Die Zeichnung des Wasserzeichens stimmt mit den vorigen überein
, nur ist der Schild unten zugespitzt, schlanker und auf der linken
Seite über den Steg sich erstreckend. Briquet hat seine Abbildung
grundsätzlich mit den Stegen und Abgabe der Rippung versehen und
durchweg richtig orientiert wiedergegeben. Leider ist nur eine Form
aus dem feststellbaren Formenpaar gepaust worden.

Das Gengenbacher Fischwappenschildchen befindet sich im Werke
Briquets allerdings vereinsamt in der fremdartigen Gesellschaft der
französischen Delphine und Delphinwappen, die von Type 5807 bis
5896 reichen.

Wo konnten nun weitere Belege dieses von Heitz als unbekanntes
neues Zeichen veröffentlichten und von mir als Gengenbachisch bestimmten
Wasserzeichens am ehesten gefunden werden als am Orte
der Mühle selbst? Ein voll Erwartung unternommener Besuch der
alten Reichsstadt mit ihren Türmen und von reicher Vergangenheit
kündenden Bauten ergab aber rasch, daß Archiv und Kanzlei, Pfarrei
und Behörden der Stadt keine über 1500 zurückreichenden Aktenbestände
mehr besaßen, die hätten durchforscht werden können. Die
ältesten Geschichtsquellen, welche der Rat der ehemaligen Reichsstadt
noch verwahrt, sind die mit dem Jahre 1523 beginnenden Bände
der Gerichtsprotokolle. In neun Folianten reichen sie mit verschiedenen
Lücken bis 1576. Sie zählen 1649 Blatt. Jedes zweite Blatt,
teilweise auch beide Blätter von jedem Bogen enthalten unter der
beiderseitigen Schrift im Papier verborgen Wasserzeichen. Nachdem
die ihres alten Einbandes beraubten Folianten mit der fehlenden
Blattzählung und Numerierung der Einträge versehen worden waren,
konnte an ihre Durcharbeitung gegangen werden.

Dabei ergab sich, daß verschiedene ganze Jahrgänge auf das

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