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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 16
(PDF, 52 MB)
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Die folgenden Jahrgänge 1565 bis 1568 sind nicht mehr vorhanden.
In den Jahrgängen 1569 bis 1576, Band VIII und IX der Protokollreihe,
ist kein Wappenzeichen mit dem Fisch mehr anzutreffen gewesen.

Das erstmals im benachbarten Straßburg in einem 1486 datierten
Schriftstück und einem undatierten Wiegendruck nachgewiesene
Gengenbacher Wappenwasserzeichen ist in Gengenbach selbst in
ganz ähnlichen Formen noch nach sechs und sieben Jahrzehnten
weiter verwendet worden. Es hat um 1560 dem Stilwandel der Zeit
folgend die lange festgehaltene alte Gestalt aufgegeben und sich geschickt
und gefällig dem neuen Geschmack angepaßt. Wir werden
dem Gengenbacher Stammwappen als Wasserzeichen auch in den
späteren Jahrhunderten noch mehrfach begegnen.

Eine Nachschau in Briquets großem Wasserzeichenwerk, einer
wahren und zuverlässigen Fundgrube für den Forscher, ergab, daß
auch hier zwei verschiedene Fischwappen-Wasserzeichen dargestellt
sind. Aus dem Jahre 1562 zu Osnabrück in Amtsrechnungen verwendetes
Papier hat Bogen von 32 cm Höhe und 43 cm Breite und
zeigt als Wasserzeichen einen leicht ausgeschnittenen Schild mit
dem Fisch, und zwar auf dem Träger des Stegs mittlings angebracht.
Abbildung Type 2085.

Ein zweites, unserm Gengenbacher Wappenschildchen, Abb. 5,
ähnliches Wasserzeichen von gleichem Format des Papiers, ist zu
Mainz verwendet und von Briquet in den Domkapitelsprotokollen
zu Würzburg im dortigen Kreisarchiv festgestellt worden. Das
Wasserzeichen sitzt wie in Gengenbach zwischen den Stegen des
Bogens. Das Jahr der Verwendung ist 1566. Abbildung Type 2086.
Die Wiedergabe ist von der verkehrten Seite aus erfolgt. Es handelt
sich also um eine Wechselform (Abb. 6).

Von beiden Zeichen ist nur die eine Form abgebildet, da Briquet
das Gesetz der Formenpaare noch unbekannt war und daher nicht
beachtet werden konnte.

Die Papiermacher

Die Frage nach dem Gründer und Ersterbauer der Papiermühle zu
Gengenbach kann nach dem gegenwärtigen Stande der Forschung
noch nicht beantwortet werden. Die Stadt besitzt keinerlei geschichtliche
Quellen aus der in Betracht kommenden Zeit. Als sie infolge
des Lüneviller Friedenschlusses durch den Reichsdeputationshauptschluß
ihre alte Reichsunmittelbarkeit als freie deutsche Reichsstadt
verlor und mit ihrem Hoheitsgebiet der Landeshoheit des Markgrafen

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