Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 18
(PDF, 52 MB)
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von Baden als Entschädigung für dessen linksrheinisch verlorenen
Landesteile, die auch Papiermühlen besessen hatten, unterstellt
wurde, mußte sie bei der Besitznahme ihr Archiv an den neuen
Landesherren abliefern. Der Besitz des Archivs sicherte dem neuen
Herrn seine Rechte. Was an Beständen damals aber vorhanden war
und was davon an Baden abgetreten worden ist, darüber besitzt die
Stadt keinerlei Aufzeichnungen. Vom Badischen Generallandesarchiv
war während des Krieges keine Auskunft zu erlangen.

Aber auch die Registraturen der Stadtverwaltung enthalten keinen
Aktenband, in welchem etwa schön in der Zeitfolge alles nachgeschlagen
werden könnte, was sich mit der Papiermühle ereignet
hat oder mit und über sie verhandelt worden ist.

Wir müssen uns damit begnügen, aus sonst überhaupt vorhandenen
und verwahrten Akten zu ermitteln versuchen, ob darin nicht zufällig
und nebenbei auch etwas von der Papiermühle vorkommt.
Vom Jahre 1523 an sind in Gengenbach die Protokolle des Gerichtes
des Rates der Stadt, die eigene Gerichtsbarkeit übte, wenn auch mit
Lücken, vorhanden. Es könnte darin auch mal ein Rechtsstreit um
die Papiermühle verhandelt oder persönliche Streitfälle der dann
notwendigerweise mit Namen zu benennenden Papiermacher in Ziviloder
Strafsachen zu beurteilen gewesen sein. Wenn man die neun
erhaltenen, durch glücklichen Zufall und Vergessenheit überlieferten
Bände aber aufschlägt, so findet man sie aber nicht nur einbandlos
und ohne Zählung, sondern auch ohne jegliches Inhaltsverzeichnis.
Die Aufzeichnungen des Gerichts über seine Verhandlungen wurden
nicht in fertig gebundene und vom Buchbinder bereits mit alphabetischen
Registern versehene Bände eingetragen und nach Inhalt,
Namen und Orten verzeichnet. Der Gerichtschreiber verwendete
vielmehr einzelne Lagen von fünf oder zehn oder zwanzig oder fünfzig
Bogen verschiedenen Papiers, die dann, wenn einige Jahrgänge
Bandstärke erreicht hatten, gebunden wurden und in die Registratur
wanderten.

Der erste bekannte Papiermacher Hans Grapp

Die Erwartung, vielleicht in den alten Gerichtsprotokollen möglicherweise
Wasserzeichenpapiere der ehemaligen Handpapiermühle
zu entdecken, hatte sich mehrfach erfüllt. Und die Hoffnung, auch
Nachrichten über die Mühle selbst, ihre Schicksale im Wirtschaftsleben
und die auf ihr arbeitenden Papiermacher aufzustöbern, brachte
noch mehr Funde. Vielversprechend und als glückliche Vorbedeu-

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