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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 20
(PDF, 52 MB)
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Hans Wild von Straßburg

Besitzer der Gengenbacher Papiermühle 1523 bis 1533

Seine Pächter, die Papierer Volpis und Wolf

Brave Bürger und tüchtige Leute erscheinen nur selten oder gar
nicht in überlieferten Gerichtsprotokollen. Erst nach fünf Jahren erfahren
wir wieder etwas von Grapps Nachfolger auf der Papiermühle
, Hans Wild. Mit einer Klage um ein halb Juch Reben
wurde er nach Zeugenverhör und Urkundenvorlage abgewiesen. Belangreicher
sind drei Klagen von 1529, welche der Schaffner Urban
Buwmann gegen ihn durchführte. Baumann war der Schaffner der
Abtei Gengenbach, die ihren Sitz in der Reichsstadt hatte und über
eigenes Hoheitsgebiet und weitzerstreuten Grundbesitz verfügte.
Wild wurde verurteilt, den Zins von der alten Papiermühle abzurichten
, wenn er nicht zu Recht genugsam darthue, daß er Platz und
Hofstatt, darauf dieselbig alt Papiermühlin gestanden, der Stadt Recht
und Gebrauch nach aufgegeben habe. Wenn er den Platz aufgegeben
habe, ist erkannt, daß er dann dem Kläger weiter darumb zu antworten
oder den Zins weiter zu erlegen, nit schuldig sig. Der Klosterschaffner
hatte nämlich die Übertragung der Zinspflicht auf die neue
Mühle begehrt. Die vier Pfennig Zins von der Neuen Mühle aber zu
geben, wurde Wild auferlegt, weil dieser Zins von jeher von der
Mühle, die vormals dort gestanden hatte, zu leisten war.

Zwischen 1523 und 1529 war also die alte Papiermühle eingegangen
und wohl abgebrochen worden. Der Platz, auf dem sie gestanden,
war dem Kloster zinspflichtig gewesen. Auch der Grund und Boden,
auf dem die neue Papiermühle errichtet worden, war dem Kloster
zinsbar für den Mühlbau darauf. Da von einer späteren Verlegung
der Papiermühle nichts verlauten will, ist anzunehmen, daß die neue
Papiermühle auf dem Platze der nunmehr eingegangenen Papierfabrik
errichtet worden ist.

Im gleichen Jahre wird ein nichtgenannter N., Papierer zu Ohlsbach
(Olspach), in eine Partei- und Stabsstrafe verfällt. Da von einer
Papiermühle zu Ohlsbach, einem kleinen Rebdorf unweit Gengenbach
, nichts bekannt ist, dürfte es sich um einen Papierergesellen
handeln, der dort wohnte oder ansässig war und im nahen Gengenbach
arbeitete.

1531 erteilte Hans Wild „Gewalt zu Gewinn, Verlust und allen
Rechten", d. h. Klagevollmacht gegen Hans Volpis (Volpus), den
Papierer. Dieser war also wohl schon länger der Pächter von Hans
Wild. Auf eine Klage der Ehefrau Ursula des Hans Volpis mußte ihr

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