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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 24
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Zoller ist erkannt, daß sie die Sache gütlich mit Unterhandlungsleuten
miteinander vertragen sollen. Eintrag Montags nach Cantate
Bl. 37b, 26. April. In der Erbschaftssache Hansen Papierers von Offenburg
gegen Bastian Zoller ist dem Kläger und seinen Miterben nach
Verlesung eines Gemächtsbriefs alles hinterlassene Gut Wolf Zollers
aus dem Nachlaß von des Beklagten Hausfrau zugesprochen, das
Beklagter unter Eid den Erben zustellen soll. Die Schulden Wolf
Zollers sollen die Erben bezahlen. Eintrag Montag nach Exaudi Bl. 41,
10. Mai. In der gleichen Sache wird noch über einzelne Schulden und
Stücke entschieden. Eintrag Montags nach Corporis Christi Bl. 44,
31. Mai. Erkenntnis in einer Sache Hans Papierers von Offenburg
mit Schatz Clausen und Christmann. Eintrag Montag nach Bonifatij
Bl. 46, 7. Juni. Jörg Papierer ist von Martin Cuntz wegen Gewalts
und Frevels belangt. Wenn er dem Richter an die Hand geloben
kann, daß er die gebrauchten Worte aus Zorn und Bewegung geredet
habe, wird er ledig erkannt, muß aber wegen seines Unrechts dem
Stab 11 Schilling büßen.

Jahrgang 1541 Bl. 77—145. Eintrag Montag nach Othmari Bl. 139,
21. November. Nach langen Verhandlungen zwischen Hans Papierer
und Galle Beck sollen die Parteien sammt dem Vogt sich zusammen
verfügen und gütlich vertragen.

Jahrgang 1542 Bl. 145—201. 350 Einträge. Eintrag Montag nach
Judica Bl. 168, 27. März. Zwischen Hans Ruter, dem Papierer von
Offenburg, und Urban Brunstein ist erkannt, daß Kläger mit seiner
Klage um zehn Gulden Lehrlohn abgewiesen wird, da er den Knaben
ohne Bewilligung seines Vogts angenommen hat. An den Kosten des
Klägers für den Knaben bei seiner Krankheit und seiner Leiche werden
ihm eilf Schilling Straßburger Währung zuerkannt.

Jahrgang 1543 Bl. 202—243. Eintrag Montag nach Laetare Bl. 212,
5. März, Nr. 99. Zwischen Meister Hermann und Jörg Papierer ist
erkannt, daß sich die Parteien unter Zuzug ehrbarer Leute gütlich
vertragen sollen.

Band II enthält 243 Blatt mit in der Zeitfolge wechselnden
Wasserzeichen. Bl. 1—178 oder Jahrgang 1539—1541 und 1542 Anfang
enthalten die beiden Abarten eines Ochsenkopfs im Umriß mit
schiefem Kreuzstab. Dabei ist der schiefe Kreuzquerbalken einmal
nach rechts oder einmal nach links oben gewendet, wenn man das
Formenpaar nicht als Wechselformenpaar betrachten will. Dieses
Wasserzeichenpapier ist einer der ältesten deutschen Papiermühlenstädte
, der Freien Reichsstadt Ravensburg, zuzurechnen. Briquets.
Dictionnaire, ,,Les Filigranes", kennt diese Formen nicht.

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