Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 25
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0033
In Blatt 179—227 folgt als Wasserzeichen ein Reichsapfel mit
hohem Kreuzstab, zwischen den Stegen angebracht. Die Bogen sind
32 cm hoch und 41 cm breit, also etwas höher, um einen halben cm,
und 3 cm schmäler als das Ochsenkopfpapier.

Auch diese Form ist bei Briquet in seiner Gruppe cercle (globe
imperial) Type 2947—2962 vertreten.

Als drittes Wasserzeichen folgen im Urteilsbuch 1543 Bl. 227—243
ähnliche hohe Kronen wie in Band I, und zwar ein einfaches Formenpaar
und ein zweites, sehr undeutliches kleineres Formenpaar,
welches mit einem Schrägbalkenschildchen überhöht ist, über dem
eine halbe Lilie wächst. Das Schrägbalkenschildchen mit der halben
Lilie darüber gehört der Straßburger Papiermühle an, die das Straßburger
Stadtwappen gerne auch als kennzeichnendes Beizeichen verwendet
hat. Alle sechs Konenzeichen nicht bei Briquet.

Ob zwei weitere sehr undeutliche hohe Kronen ein Formenpaar
bilden, ist nicht sicher zu erkennen.

Die Blattzählung und Numerierung der Einträge ist von Dr. Weiß
nachgetragen.

Band III. 1544—1547.

Jahrgang 1544 Bl. 1—48. Eintrag Montag vor Johanns Bapt. Bl. 23b,
23. Juni. Zwischen Meister Wenndell, dem Schaffner des Klosters,
und den Vögten weiland Jerg Dietzen, des Papierers seeligen verlassenen
Kindern, belangend die Papiermühle, ist erkannt. Da der
Abt das Gut an sich gezogen hat, ist kein Verlust entstanden. Der
Abt kann das Gut für sein Hauptgut und Zinsen verkaufen. Gehe
ihm daran etwas ab, möge er gemäß seiner Verschreibung weiter
vorgehen. Wegen Michel Beck und der andern Fröner und Pfänder
der Papiermühle, daß aus dem übrigen verkauften Gut der Papiermühle
die Gläubiger dem Alter der Forderung nach gemäß der Stadt
Gengenbach Brauch und Herkommen Bezahlung erhalten sollen bis
auf den letzten. Dem von Straßburg soll dazu verkündet werden.
Eintrag Montag post Vincula Petri Bl. 27b, 4. August. Zwischen
Anthoni Langenbach und dem gepfändeten Gut Jergen Papierers
seelig ist erkannt, daß das Gut verkauft und die Pfänder nach Ordnung
der Stadt daraus bezahlt werden sollen. Eintrag Montag nach
Laurentij Bl. 28b und 29, 11. August. Eine Klage Meister Wenndels
gegen Anthoni Langenbach kann an dem Urteil der Zwölfer nichts
ändern. Eintrag vom gleichen Tag wegen 64 Zentnern Lumpen, die
Langenbach in die Papiermühle geliefert haben will. Sie sollen verkauft
und der Erlös beim Rat hinterlegt werden. Beide Parteien er-

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