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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 27
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Anthoni Langenbach und den Frönern und Pfändern in Jerg Papierers
Gut sollen die Kundschaften der nicht gegenwärtigen schriftlich zur
Verlesung eingereicht werden. Eintrag Montag post Omnium Sanc-
torum Bl. 36b, 2. November. Gegenüber Meister Wenndel ist erkannt,
daß etliche der Herren der Zwölf mitsamt den Frönern und Pfändern
zu dem Abte gehen sollen, um ihm das gefällte Urteil zu erklären
und seine endliche Meinung zu erfahren. Balthasar Beck soll seine
erbotene Kundschaft schriftlich einreichen.

B1.37. Hans Hefelin wird für alle seine Forderung der halbe Hauszins
zugesprochen, weil nach dem Tode Jerg Papierers der Vogt das Haus
aufgekündigt hat. Eintrag Mittwoch post Omnium Sanctorum Bl. 38,
1. November. Wegen der Lumpen des Anthoni Langenbach sollen
Zettel und Kundschaft verhört werden. Eintrag Montag nach Andreae
Bl. 42, 1. Dezember. Die Fröner mögen gegen Anthoni Langenbach
auch ihre Kundschaften einlegen. Eintrag Montag nach Nicolai
Bl. 44, 8. Dezember. Zwischen den Frönern und A. Langenbach ist
erkannt, daß Jerg Singler, der Stettmeister, als Zeuge verhört werden
soll. Eintrag Mittwoch nach Nicolai Bl. 45, 10. Dezember. A.
Langenbach wird abgeschlagen, Abschrift der mündlichen Aussage
Jerg Singlers zu erteilen. Eintrag Mittwoch nach Luciae Bl. 47b. Vorstehende
Entscheidung wird bestätigt.

Jahrgang 1545. Bl. 48—108. 307 Einträge. Eintrag Montag nach
dem Zweintzigsten Tag Bl. 49, 19. Januar, Nr. 6. Michel Beck wird
auferlegt, still zu stehn. Nr. 7. Gegenüber Balthasar Beck, dem Buchdrucker
, wird erkannt, daß es bei der letzten Geistlichen Verschrei-
bung und dem Rezeß, die Beck abtreiben wollte, gemäß Urteil zu
verbleiben habe. Eintrag Montag nach Sebastiani Bl. 52, 26. Januar,
Nr. 25. In der Sache Balthasar Beck sollen beide Parteien ihren Fürsprechern
jede V Plappart geben. Beck aber soll für seine Gewalt
dem Urban einen sondern Willen machen. Eintrag Mittwoch nach
Conversionis Pauli Bl. 52, 28. Januar, Nr. 28. In Sachen Anth. Langenbachs
werden die Kundschaften verhört. L. hat für die 64 Zentner
Lumpen 25 Pfund Pfennige ausgegeben. Leistet er einen Eid, daß der
Betrag noch nicht bezahlt ist, soll er ihm aus dem Verkaufserlös
zugestellt werden. Da L. aber als ein Vogt etlich Papier auf dem gefrönten
und gepfändeten Gut verkauft hat, soll ihm das erlöste Geld
an den 25 Pf. Pf. abgezogen werden. Eintrag Mittwoch nach Purifica-
tionis Mariae, Bl. 53b, 4. Februar, N. 35. Michel Beck soll vor allen
Frönern und Pfändern bezahlt werden. Nr. 36, Bl. 54. Gegenüber
Anthoni Langenbach bleibt es bei dem gesprochenen Urteil. Nr. 39.
Wilhelm Möringer ist erkannt, daß ihm seine Zinsen vor allen

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