Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 31
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0039
Eintrag Montag nach Exandi Bl. 164b, 19. Mai. Der Kostenzettel
Hans Eyselins wird verlesen und zu II lib. X Pf. taxiert, die ihm
Chr. Egenolff ausrichten soll. Eintrag Montag nach Trinitatis Bl. 166,
2. Juni. Auf Klage Antoni Langenbachs gegen Hans Eyselin ist die
Schuld zugestanden und sie auszurichten erkannt.

Klage Eyselins gegen Heffelin wegen Scheltworten.

Eintrag Montag nach Laurentij Bl. 178b, 11. August. Urteil für die
Pfänder Hans Bauwmanns, wonach die Pfandstücke verkauft und
der Erlös nach Rang und Alter verteilt werden soll. Eintrag Montag
nach Exaltationis Crucis Bl. 187b, 15. September. Jakob Wolff wird
für seine Vogtfrau auf Antrag von den Zwölfern zur Weisung erteilt
, daß die Pfändstücke in Beisein des Papierers geschätzt werden
sollen. Was sie über die Schuld der Vogtsfrau wert sind, soll in die
ander gemeine Pfändung gehören. Wo aber das dem Papierer nicht
gelegen wäre, sollen sie verkauft und mit dem erlösten Geld ebenso
gehalten werden.

Jahrgang 1551 Bl. 222—273. Eintrag Mittwoch nach Reminiscere
Bl. 236, 25. Februar. Zwischen Hans Eyselin und Hans Baumann ist
erkannt, daß die geständige Schuld bezahlt werden soll.

Im Bande IV erscheinen wiederum eine ganze Reihe verschiedener
Wasserzeichenpapiere verwendet. Zuerst ein Formenpaar einer
hohen breiten Krone in guter Drahtführung. Dann von Bl. 97 ab im
Jahre 1549 nacheinander drei Formenpaare mit hoher schmaler
Krone, überhöht mit einfachem Sternstab. Im Kronreif hängt ein
Posthörnchen. 1550 auf 1551 ist die Krone etwas kleiner und das
Posthörnchen angehängt. Sämtliche schmalen hohen Kronen-Wasserzeichen
sind zwischen den Stegen des Siebs angebracht. Vereinzelt
im Jahrgang 1549 findet sich ein Formenpaar mit dem laufenden Bär
mit Halsband. Der Bär läuft senkrecht zwischen den Formstegen
nach oben. Schließlich trifft man in Bl. 182 ff.—232 und 257—273
einen Ochsenkopf mit hoher Kreuzschlange zwischen den Hörnern,
die nach rechts und links gewendet ist. Die Bogen messen 33 auf
42 cm in Höhe und Breite. Das Zeichen ist zwischen den Stegen befestigt
. Bei allen Papieren ist die zweite Bogenhälfte ohne Zeichen.

Keines dieser Wasserzeichen ist bisher bekannt geworden. Im
Briquet sind sie nicht enthalten.

Die Jahrgänge 1552 bis mit 1554 fehlen.

Band V. 1555. Bl. 1—61.

Eintrag Montag nach Sixti Bl. 51b, 12. August. Zwischen Anthoni
dem Papierer und Mathis Steck sollen die Kundschaften erhoben

31


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0039