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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 36
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0044
darunter findet sich vereinzelt einmal 1613 im benachbarten Zell am
Harmersbach verwendet.

Aus dem 16. Jahrhundert sind außer den bisher genannten Gerichtsprotokollen
auch Kontraktenprotokolle erhalten, und
zwar Bd. I 1570, 1571; Bd. II 1572, 1573, 1574.

Bd. III 1572—1577. In diesem Bande findet sich im Jahre 1576 auf
Blatt 215 zu einem „Gemecht" der Vermerk: ,,soll uf Bappir gemacht
werden". Es war demnach damals noch üblich, seinen letzten Willen
mit Vermächtnissen auf Pergament ausfertigen zu lassen. Die Ausnahme
mußte deshalb besonders für die Kanzlei angegeben werden.

Einen Eintrag über die Papiermühle enthalten die Kontraktenprotokolle
nicht.

Ihr Inhalt ist wesentlich wertvoller als die Streitverhandlungen
und bietet für Rechts-, Wirtschafts- und Familiengeschichte reichlichen
Stoff. Die seit alter Zeit fehlende und durch die Jahrhunderte
unterlassene Zählung der Blätter und Einträge ist vom Verfasser
zum Zwecke der Durcharbeitung nachgeholt worden. Zum Jahrgang
1574 ist auch ein aufschlußgebendes Inhaltsverzeichnis angelegt
worden, das nicht weniger als 1223 Nachweisungen enthält.

Zur restlosen Erschöpfung der aus dem Jahrhundert noch erhaltenen
Quellen wurden auch noch ein Band Ratsprotokolle
durchgelesen. Die Ausbeute für die Geschichte der Papiermühle aber
war unbedeutend. Im Jahr 1599, Seite 118, hat der Rat der Freien
Reichsstadt beschlossen, daß der Papierer von jedem Ballen laut
Zollbüchlein zu Zoll geben soll 2 Pfennig.

Im Jahr 1602 wurde Seite 190 den Papierern, so nit Bürger seindt,
befohlen, in vierzehn Tagen von ihren Herren nachzuweisen, aus
welchem Rechte sie auf der Müllin also frei sitzen wollen.

In den Kontraktenprotokollen waren folgende Papiere
festzustellen:

In Band I 1570/1571 in Blatt 1 bis 90 ein kleines gotisches P mit
breitem wurzelartig gestaltetem Fuße, darüber auf Stange ein Vierpaß
oder ein Vierblatt. Das Zeichen ist stets zwischen den Stegen
angebracht. Es findet sich allein oder einmal mit angehängter Marke,
meist aber mit der Marke im Gegenblatt. Die Mehrzahl der Formen
sind Wechselformen. Bei Briquet ist keine der festgestellten zehn
Formen nachgewiesen. Er kennt aber die Marke in ähnlichen Ausführungen
und in Verbindung mit andern Zeichen, z. B. Type 8873.
Diese Marke ist auch in meinen Sammlungen öfters vertreten.

Von Blatt 90 ab erscheint als Wasserzeichen unter einer großen
Kaiserkrone ein kleiner Doppeladler, zwischen den Stegen ange-

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