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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 37
(PDF, 52 MB)
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bracht. Blatt b) ist leer. Die Bogen haben bei 29 cm Höhe 40 cm Breite.
Ein Formenpaar ist ermittelt, das bei Briquet nicht vertreten ist, der
überhaupt unter Type 252 und 253 nur zwei verwandte Formen aus
der Zeit 1568 bis 1579 hat.

In B a n d 11 und III waren folgende Wasserzeichen zu erkennen:

Ein schöner großer Baselstab, nach links gekrümmt, darüber eine
Meistermarke des Papiermachers. Blatt 1 bis 44. Ein Formenpaar mit
Bogen von 32 cm auf 44 cm Größe. Das Wasserzeichen ist jeweils in
der ersten Bogenhälfte angebracht und sitzt mittlings auf dem Stege.
Es folgt Blatt 55 bis 100 ein ähnliches Formenpaar, bei welchem die
gleiche Marke dem Baselstab angehängt ist. Das Wasserzeichen ist
zwischen den Stegen aufgebracht. Die Größe ist die gleiche. Blatt 95
bis 188 folgt ein Papier, welches als Wasserzeichen einen kleinen,
gekrönten heraldischen Adler auf einem größeren, ausgeschnittenen
Schilde mit zwei aufrechten, abgewendeten Fischen zeigt. Die
Wasserzeichen sind zwischen den Stegen angebracht. Die Bogen
haben 33 cm Höhe und 42 cm Breite. Ein Formenpaar konnte festgestellt
werden. Das Wappen ist das der Dynasten von Mömpelgard
und Pfirt und stammt aus einer der dortigen Papiermühlen im Sundgau.
Zum Schlüsse in den Blättern 189 bis 239 ist das Wasserzeichen einer
hohen Krone mit ganz kleinem Kreuzstab überhöht, unter welcher
ein querschwimmender Fisch hängt, angetroffen worden. Der Fisch
entspricht den gleichzeitigen Papieren mit dem gotischen P und
der kleinen Lilie mit dem angehängten Fische in den Gerichtsprotokollen
, Band IX. Die Wasserzeichen sind zwischen den Stegen
angebracht. Die beiden ermittelten und gepausten Abarten bilden
ein zusammengehöriges Formenpaar.

Ob diese drei Wasserzeichen des gotischen P, der Lilie und der
hohen Krone, welchen der Fisch angehängt ist und durch dieses
Beizeichen als aus der gleichen Mühle hervorgegangen gekennzeichnet
werden, aus Gengenbach stammen, kann vermutet, aber noch
nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden.

Aus dem Stadionschen Wappenbuch ist im Oberbadischen Geschlechterbuch
ein Wappen von Gengenbach I, Seite 432, wiedergegeben
, welches als Helmzierde auf goldenem Sockel den silbernen
Fisch waagrecht mit rotem Rückenkamme zeigt. Wenn die Wappenkunst
den Gengenbacher Wappenfisch statt aufrecht auch gelegentlich
einmal waagrecht gewendet darstellt, so mag der formenmachende
Papiermacher in der Gengenbacher Papiermühle sich das zum Vorbild
genommen haben und den Fisch zur Herkunftsbezeichnung
seinen allgemein gebräuchlichen und als Handelsware beliebten

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