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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 55
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damaligen Verhältnissen bei der Beischaffung von Baumaterialien
auseinanderzusetzen hatte, sogar mit jener des — Holzes!

Wie erwähnt, hatte sich die Gemeinde zur Lieferung des Bauholzes
und damit auch des Gerüstholzes und zur Leistung der Fuhr- und
Handfronen bereit erklärt.

Die alte Kirche war wohl noch nicht ganz abgerissen, das Fundament
der neuen kaum gegraben, da wurde schon die Gemeinde vorstellig
: Verabredet und gemeint gewesen sei die Lieferung von roh-
behauenem Stammholz aus dem Gemeindewald auf den Zimmerplatz.
Zugesagt seien weiterhin die Fuhrfronen, wie etwa die Anfuhr des
Kalkes. Beide Verpflichtungen ergäben große Schwierigkeiten. Dazu
komme gerade zu dieser Zeit auch noch das Aufgebot zur Leistung
von Fronen zur Instandsetzung „herrschaftlicher und landschaftlicher
Straßen".

Mit dem Bauholz verhalte es sich, wie die Gemeinde erklärte,
also: Das Holz müsse in Walddistrikten gefällt werden, „allwo solches
ohnbeschlagener ohnmöglichen auf den Zimmerplatz zu bringen und
dieses bei drei Stunden herbeizuführen ist". Das Beschlagen müsse
folgedessen im Wald selbst erfolgen. Wer trage die Kosten dafür? —
Das Obervogteiamt Wolfach ergänzt, es sei unmöglich, das Holz
„aus denen sehr rauhen und hochen Bergen oder Waldungen ohne
wenigstens auf zweien Seiten beschlagen ohne Lebensgefahr und an
dem Holz selbsten zu besorgenden Schaden auf den Zimmerplatz"
zu schaffen.

Während die Regierung sich zunächst auf den Standpunkt gestellt
hatte, die Kosten für das Beschlagen, gleichgültig wo, gingen wohl
zu Lasten des Baumeisters, entschied sie vierzehn Tage später, dem
Baumeister könne nicht zugemutet werden, „in der mit .lauter Gebirg
, Felsen und Schroten angefüllten Waldung jeden einzelnen
Stammen Holz auf der Stelle, wo er gefällter dalieget, beschlagen zu
lassen". Vielmehr solle „das gefällte Holz durch die Oberwolfachische
Pfarrangehörige vorderist unbeschlagener auf ein oder mehrere in
oder außer dem Wald liegende zum Zimmeren bequeme Plätze geschafft
und allererst daselbst durch die Zimmerleut nach dem Inhalt
des Akkords verarbeitet, auch so fort durch jene weiters auf den
Bauplatz nachher Oberwolfach geliefert werden". „Wofern aber die
Situation der Waldung, in welcher das Holz gefället ist, so beschaffen
, daß weder in noch an derselben einige zur Zimmerung taugliche
Plätze aufzufinden" wären, hätten sie die Stämme durch „ihre mit
dem darzu besonders erforderlichen Geschirr versehene sogenannte
Waldhauer im Wald selbst" herrichten zu lassen. —

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