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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 62
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0070
von 1781 das Langhaus erhalten, 1907 allerdings auf das Doppelte
verlängert.

Im Januar 1779 schildert ein Bericht des Obervogteiamts Haslach
an die Hofkammer die „Kirche an Dach und Bühnenwerk so ruinös
und vermodert, daß es besonders im Chor auf den Altar herunterregnet
und zu befürchten stehet, daß die Bühne in den Chor herabfalle
". Bereits wenige Tage später wurde Salzmann angewiesen, anläßlich
seiner „Reise in das Breisgau" die Kirche zu begutachten.
Und alsbald begannen auch die Verhandlungen mit der Stadt über
deren Baupflicht am Langhaus.

Salzmann fand vieles auszusetzen: „An dem Chor ist das Mauerwerk
zwar noch gut, allein sehr irregulär und mit vielen ohnnötigen
Winklen und ungleichen Absätzen versehen. Hingegen sind auf dem
daraufliegenden Dachstuhl die Mauerfedern, das Gebälkwerk und
drei liegende Bünd ruinös und zum Teil verfaulet. Um nun diesem
Fehler abzuhelfen, ist allvorderist nötig, den alten Dachstuhl abzubrechen
und sodann denselben mit neuem Getrambt, Mauerfederen,
auch Dachschwellen und mit einem neuen Hängwerk zu versehen.

An dem Langhaus ist das Mauerwerk ebenfalls gut, außer an
einem Bogen auf denen Säulen, woselbsten ein Sprung erfunden
worden. An dem Dachstuhl hingegen seind zwei neue Trämen und
eine neue Schwelle von 66 Schuh lang einzuziehen und fünf neue
Sparren zu ersetzen. Überhin würde zu besserer Haltung des Ge-
trämbts ein neues Hängwerk zu machen sein.

An dem Neben- oder Anbau an dem Langhaus hingegen hat sich
die Mauer unter dem Dach solchergestalten von dem Hauptgebäu
abgelassen, daß man vollkommen darzwischen durchsehen kann,
nebst noch andern Riß und Spalten.

An dem Frauenchörle ist das Mauerwerk und Gewölb nicht nur
schadhaft, sondern verfault. Die übrige ganze Länge ist aus der
Schnur und überstehet 7, 8, auch 8V2 Zoll, mithin ist diese Mauer
ganz abzubrechen und neu aufzuführen. Nicht weniger hat sich der
daraufstehende Dachstuhl 3 bis 4 Zoll hinausgelassen, mit folglichen
muß solcher ebenmäßig abgebrochen werden usw.

Auf diese Art könnte zwar diese Kirchen mit vielen Kosten wiederum
auf eine gute Zeit repariert werden, allein bleibt es doch
immerhin ein zu tief in dem Boden stehends, unschickliches, unkommodes
und irreguläres Gebäu. Ich wäre des ohnmaßgeblichen
Dafürhaltens, daß man auf die Herstellung einer ganz neuen Kirchen
antragen sollte" (13. März 1779).

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