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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 80
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gehauen" und „zu öwigen Tagen der Stadt verwiesen". Einem Ratsprotokoll
von 1609 zufolge mußte Ursula Schwendenmännin, die ihr
Kind hatte ermorden wollen, an den Pranger stehen. Das Kind wurde
ihr an die Hand gegeben. Dann wurde sie mit Ruten ,,ausgefitzt".

Am Pranger befand sich auch das Halseisen, ein mit einem
Scharnier versehenes Band, das dem Verbrecher um den Hals gelegt
und mit dem er an die Schandsäule angeheftet wurde. Im Jahre 1607
wurde ein Dieb, der den Diebstahl nicht bekennen wollte, in das
Halseisen gestellt und durch den Nachrichter „zimblicher maßen
mit Ruten ausgestrichen". Ein Gewohnheitssäufer wurde ebenfalls
,,ins Eisen geschlagen", dann vom Nachrichter „hinausgeführt und
der Stadt auf ewig verwiesen".

Diebe ließ man hin und wieder auch die Strafgeige tragen.
Diese bestand aus zwei Brettchen, in welchen sich Löcher für den
Hals und für je eine Hand befanden. Mit diesem Instrument wurde
der Sträfling auf öffentlichen Plätzen herumgeführt. Das Ratsprotokoll
vom 13. September 1619 weiß zu berichten: „Die drey Weiber, so
gestern Trauben abgeschnitten, sollen morgen in der Geige zwey
Stund umbgehen." Im Protokoll vom 20. Dezember 1627 lesen wir:
„Die beyden Roßknechte, die über Nacht sich vor der Stadt herumgetrieben
und Hanf und Nüsse gestohlen haben, werden über Nacht
getürmt und mit der Geige dreymal um die Pfalz geführt." Dieselbe
Strafe erlitt eine Magd, weil sie mit einem Soldaten „in Unzucht gelebt
" hatte. 1673 wurde ein Kirchendieb, der am Pranger mit Ruten
ausgehauen worden war und anschließend die Stadt verlassen sollte,
unter der Bedingung begnadigt, daß er sich verpflichtete, gegen die
Türken zu kämpfen. Diese Gnade wurde ihm zuteil, weil der Pater
Guardian für ihn gesprochen hatte.

Jugendliche Diebe wurden in der Schule „gestrichen" oder in das
Trillhäuschen gesetzt. Dieses war ein zylinderförmiger Käfig
aus Holzstäben, der in knapp Manneshöhe von einem drehbaren
Pfahl getragen wurde. Dieser Kasten wurde von dem Henkersknecht
schnell gedreht. Diese Strafe wurde mit Vorliebe in den Nachmittagsstunden
vollstreckt, wenn der Schulunterricht beendet war,
die Jugend durch die Gassen eilte und sich ein Vergnügen daraus
machte, das Trillhäuschen recht heftig und ohne Unterlaß zu drehen.
Im Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1609 lesen wir: „Die zwey Mayt,
wölche Trauben gestohlen und darüber erwischt worden, ist erkannt,
daß sie über erlittene Turmstrafe jede umb ein Pfund Pfennig gestraft
und hernacher in die Trill gesetzt werden sollen." Ein Krautdieb
wurde nach erlittener Turmstrafe „ein Stund in die Trill er-

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