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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 83
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widernatürlicher Unzucht mit Vieh, bestraft. Zweimal hören wir
von diesem Verbrechen. Hans Schwarz, ein Herr des jungen Rats,
der 1663 mit einem Mutterschwein Unzucht getrieben hatte, entzog
sich der Strafe durch eilige Flucht. Im Jahre 1674 wurde ein italienischer
Maurer wegen „unterstandener, aber nicht vollbrachter unmenschlicher
Unzucht mit einem braunen Mutterpferd" verhaftet.
Nach verbüßter Turmstrafe wurde er am Pranger vom Nachrichter
mit Ruten ausgehauen und auf ewig verdammt.

Hexenprozesse

Während in der Landvogtei schon im Jahre 1557 eine Frau aus
Zell-Weierbach den Hexenreigen eröffnete, vernehmen wir in Offenburg
die Ankündigung des grauenhaften Wahns Ende August 1586
im ersten Band der Ratsprotokolle. Seinen Höhepunkt erreichte der
Hexenwahn im Kriege zwischen 1627 und 1630. Die Ursachen der
Offenburger Hexenprozesse sind weder in der Habsucht des Magistrats
noch in der religiösen Verfolgung zu suchen. Die Geistlichkeit
hat in keinem Falle zum Prozeß gedrängt. Wenn die Geistlichen eingriffen
, dann waren sie bestrebt, das Los der Unglücklichen zu mildern
. Der Magistrat hat anläßlich eines Prozesses nie eine Vermögensabgabe
beschlossen. Der Rat ging nur zögernd und widerwillig auf
die Klagen wegen Hexerei ein. Das zeigt sich schon bei dem ersten
Prozeß. Da klagten Bernhard Ziegelknecht und Bastian Steebel die
schwarze Else an, einen kranken Knaben verzaubert zu haben. Obwohl
die Angeschuldigte ,,mit ziemblichem Ernst befragt" und gemartert
wurde, beteuerte sie ihre Unschuld. Schließlich bestimmte
der Rat, sie solle nach geschworener und geschriebener Urfehde
„über den Schwarzwald verreisen". Die Richter zeigten hier trotz
der Uberzeugung von der Unschuld der Angeklagten eine befangene
Nachgiebigkeit gegenüber dem Druck der öffentlichen Meinung. Der
Rat wurde durch Unzufriedene aus der Bürgerschaft gegen seinen
Willen zum Einschreiten gedrängt. So z. B. munterte der Zunftvorsteher
der Rebleute seine Zunftgenossen im Jahre 1601 auf: „Die
armen Rebleute müssen nun einmal noch die Wegschaffung einiger
Weiber fordern, um endlich der Raupen und des Ungeziefers ledig
zu werden." Der Streit über Recht und Notwendigkeit einer amtlichen
Hexenverfolgung hielt die Bürgerschaft lange in Atem und
spaltete sie in zwei Parteien. Die Anklagen wegen Hexerei entsprangen
der Dummheit und Bosheit des sittlich verwilderten Volkes
. Warfen die Äcker eines Grundbesitzers einen geringeren Ertrag

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