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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 84
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ab, als man zu hoffen berechtigt war, gaben die Kühe keine oder
rote oder schlechte Milch, verendeten rasch hintereinander Pferde
oder Rinder, warum sollte der Eigentümer darüber nachdenken, ob
die Ursache des schlechten Wachstums der Früchte in ungenügender
Bearbeitung des Bodens und der Grund seiner Viehverluste in
mangelhafter Fütterung und schlechter Pflege zu suchen sei, da er
doch wußte, wie viele mächtige Hexen um ihn herum wohnten,
welche Ernten vernichten, Milch nehmen und das Vieh durch Zauberei
töten? Solange diese lebten, gab es kein Heil und keinen
Segen, und man hatte keine Ruhe, bis die Hexe gefunden war. Oft
lagen Haß und Rachegefühl den Anklagen wegen Hexerei zugrunde.
Die Zeitgenossen selbst bezeichneten den Haß als die Triebfeder der
Anklagen. Es kam vor, daß ein kleiner Feldfrevel zur Einleitung
eines Hexenprozesses führte.

Wenn dann eine solch arme Frau zur Hexe gestempelt war, drangen
einige bezahlte Schergen in das Unglückshaus ein, banden die
Angeschuldigte und führten sie gefesselt in den Turm. Hier waren
die eingefangenen Frauen der demütigendsten und peinlichsten Behandlung
preisgegeben. Durch schadenfrohes Vorzeigen seiner Instrumente
und Belehrung über deren Wirksamkeit nahm der Nach-
richter das „gütliche" Verhör ab. Fruchtete dies nichts, so schritt
er unter Handhabung der Folter zum „peinlichen" Verhör. Welche
körperliche Schmerzen und welche seelische Not steht hinter Ratsprotokollen
wie demjenigen vom 12. November 1627? „Ursula Wider-
stetterin ist zinstags den 9. Hornung in Haftung genommen und am
Mittwoch zu Morgen guettlich und mit den Fingerschrauben ettwas
peinlich examiniert worden; hat aber nichts wollen bekennen, sondern
ganz unschuldig sich ergeben." Ekel vor den grausamen Henkern
und Mitleid mit den armen Opfern ergreift uns heute noch,
wenn wir z. B. das Protokoll vom 8. November 1627 lesen: „Cathrin
David Holdermanns Frau will noch nichts bekennen. Erkannt, daß
man sie ferner uff schärfste torquieren und alle Mittel mit ihr vornehmen
solle." Neben dem Preßeisen, das an die Hand gelegt und
fest zugeschraubt wurde, und der Einrichtung, mittels deren der
Körper unter Anhängen schwerer Steine an die Füße an den rückwärts
gebundenen Armen hochgezogen, schnellen gelassen und wieder
aufgezogen wurde, wird auch der „Stuhl" genannt als Folterwerkzeug
. Das war der sogenannte Hackersche Stuhl, ein mit
Stumpfstacheln besetzter Eisenstuhl. Auf diesen wurden die Gefangenen
gesetzt, der Sitz wurde von unten geheizt. Auf diese Weise
gequält, wurden die Frauen früher oder später geständig, so daß sie

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