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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 85
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zum Feuertod verurteilt werden konnten. Allerdings wurden sie
dann zur Hinrichtung mit dem Schwert und Verbrennung der Leichname
begnadigt. So wurde z. B. am 12. Januar 1628 folgendes Urteil
gefällt: „Magdalene, Herrn Stettmeisters Joh. Megerers Hausfrau,
Ursula Ottin, Jans Jakob Schlingers Hausfrau, Margreth, Herrn
Christof Kasten Frau, Maria, Hans Scheutlins Dochter, sollen wegen
bekannter fleischlicher Vermischung und Vermählung mit dem bösen
Geiste, Verleugnung Gottes und aller Heiligen, auch verübten Zau-
berey und Hexenwerks biß künftigen Freitag endlich mit dem
Schwehrt vom Leben zum Tode gericht und sollen nachgehendts
Ihre Häupter und Körper zu Aschen verbrennt werden. Gott sey
Ihnen gnedig und barmhertzig . . ."

Der Gang zum Tode brachte für die Hexe noch neue Pein. Mit den
städtischen Burgerhofpferden wurden die Verurteilten auf einem
Wagen vor das Rathaus geführt, wo der Stettmeister ihnen das Urteil
vorlas. Nun ging der Zug unter Begleitung des höhnenden Volkes
durch das Neutor hinaus zur Richtstätte auf das Galgenfeld.
Auch mit der Flamme war der Hexenwahn noch nicht gesühnt. Die
Familie, die fürchten mußte, daß der auf ihr lastende Verdacht neue
Opfer fordern würde, mußte die beträchtlichen Gerichtskosten auf
sich nehmen.

Gegen 1630 vollzog sich allmählich ein Wandel in der Anschauung
der Richter, der Gefangenen und des Volkes. Einige Frauen, die
verurteilt werden sollten, zeigten bei der „peinlichen" Examinierung
einen bewundernswerten Mut. Besonders die Gotter-Neß (Agnes
Gotter) bekannte trotz wiederholter Anwendung des Hackerschen
Stuhles ihre Unschuld. Das Protokoll vom 23. November 1629 lautet:
„Erkannt, daß man sie solle nach Hause lassen und den Kirchherrn
zu ihr ordnen." Kleinlaut wird beigefügt: „Mit dem Hexenfang soll
man einhalten bis Weihnachten nacher." Es folgten noch einige
Nachklänge. Der Schwede, der am 11. September 1632 in die Stadt
einzog, heilte die Volkskrankheit. Nach dem Abzug des Feindes
zeigten sich nochmals schwache Spuren. Aber der Hexenwahn war
zu Ende.

Quellen: Ratsprotokolle der Stadt Offenburg 15B6 bis 1675.

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