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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 89
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0097
„Wir können vast nicht begreifen, daß ihr weder an Vögeln noch Schnepfen
und dergleichen Feder Wildtprett, da es doch dermahlen an Zeith, bis anher
nicht das mindeste eingeschickt habt, darauß dan genuegsam erhellet, daß ihr
dißfahls, wie wir es dan nur zu gewiß wissen, mit der Sach gantz ungleich und
nicht, wie sich gebührt, umbgehend thuet. Allermaßen wür Euch ein solches
hiemit ernstlich verweißen und gemessen anbefohlen, daß ihr mit negstem ein
ziembliche quantität dergleichen Feder Wildprett iedoch gantz frisch und nicht
halb verdorben, wie es öfters zu beschehen pflegt, hierher überschickhen sollen."

Obervogt Moser bekümmerte sich aber anscheinend nicht um
diese Mahnung, so daß die Regierung von Waldshut am 16. Oktober
ein ganz geharnischtes Schreiben folgenden Inhalts sandte:

„Man müsse das höchste Mißfallen ausdrücken, daß dem Befehl nicht nachgekommen
und die schuldige paribion nicht leiste und auf den Befehl gar
keinen respect trage, zumal auch vernommen wurde, daß „Ihr Euch bei Eurem
anvertrauten Ambt die meiste Zeit absent befindet.'' Es sei ihm Obervogt bewußt
, daß das Liefern und die Einschickung der Vögel und dergleichen Feder
Wildtbreth ein regale, in gleichem von dem Ambt absent sein, nach der Instruktion
verboten sei, also habe man diesen Ungehorsam der öfteren absenz billig
und höchstens zu reßentiren und genügsam Ursache, auf ander Mittel bedacht
zu sein, gestalten ein für allemahl angefügt werde, daß im Falle die Unter-
thanen auch fürderhin bei starken Strafen zur Lieferung angehalten werden
und von Zeit zu Zeit eine Namhafte Quantität frischer und nicht fauler Vögelen
eingeschickht werden, alsdann ohne weiteres Zusehen ein eigener beeidigter
Mann in die Herrschaft auf Unkosten des Obervogts unfehlbar bestellt werde,
welcher die Obsicht über das Feder-Wildprett trage und von den in der Herrschaft
gefangenen Vögel dem Obervogt bei Strafe kein einziger geliefert
werden solle . .."

Auf diese Verfügung antwortete Obervogt Moser mit Schreiben
von Furtwangen, 25. Octobris 1684:

„Er möchte wünschen, daß jemand hierher beordert würde um selbst zu ersehen
und zu erfahren, wie schlecht es, besonders dieses Jahr, mit Lieferung
der Vögel trotz scharf ergangenen Gebots hergehe, um daraus den Wahn, als
ob er mit der Abschickung der Vögel einen Ungehorsam erzeige. Es sei gewiß
und zu beweisen, daß in der Zeit seiner Beamtung von den sogen, hinteren
Ämtern nicht ein Dutzend Vögel, geschweige denn anderen Federwildtprets geliefert
worden, nebst dem, daß es an vielen Orten die Gelegenheit nicht gebe,
selbige zu fangen, und es ohnedies dermahlen an dergleichen War ein wirklicher
Abgang zeige, -bei welcher wahrhaften Beschaffenheit ihm dem Obervogten
keine Schuld imputiert werden könne, denn ob zwar die Woche hindurch etwa
5 bis 6 Dutzend geliefert werden, so könne damit nicht wohl zuwarten, bis
etwa nachgehende ein mehreres dazu kommt, weil dem Befehl nach selbige
ganz frisch überschickt werden sollen, und würde nicht gedient sein, bei so
geringem Quantum den dritten Teil Trägerlohn zu bezahlen . . ."

Mit dieser Entschuldigung des Obervogts gab sich aber die Regierung
in Waldshut nicht zufrieden und bemerkte u. a.:

„Die Entschuldigung habe umsoweniger Bestand, als wohl bekannt sei, daß die
Woche hindurch nicht nur 4, 5 bis 6, sondern weit mehrere Dutzend geliefert,

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