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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 126
(PDF, 52 MB)
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den trutzigen Türmen und den starken Toren (vergleiche dazu die
Schilderung der Renovation in den Jahren 1558bis 1561).Einebesondere
Freude bereitete es mir persönlich, als ich in Paris, das ich 1900 aus
Anlaß der Weltausstellung besuchte, im dortigen Artilleriemuseum
ein Bild von Lichtenau entdeckte. Sein Aussehen ist mir aber leider
nach über 40 Jahren völlig verblaßt.

Die Burg diente den Herren von Lichtenberg nur gelegentlich
und vorübergehend als Aufenthaltsort und beherbergte auch
mancherlei Gäste bei besonderen Anlässen. In der Regel wohnte ein
Dienst- oder Lehensmann der Herrschaft mit dem notwendigen Personal
darin und waltete als Amtmann oder als Vogt seines Amtes.
1335 wurde sie aber Residenz, als bei der Landesteilung
Ludwig III. vom rechtsrheinischen Territorium das Lichtenauer
Amt zugesprochen bekam. Er wählte die Burg als Wohnsitz und
nannte sich Herr von Lichtenau und starb 1369. Sein Sohn
und Nachfolger, Heinrich IV, der zunächst in der Lichtenauer
Burg residerte und das Zollprivileg auf die Straße bei Lichtenau
und den Rhein an der Fähre bei Graueisbaum sich erwarb, vereinigte
sämtliche Lichtenberger Besitzungen in seine Hand, als die beiden
anderen Linien seines Geschlechts ausstarben. Er wurde so der
eigentliche ,,Herr von Lichtenberg" und verlegte seinen Wohnsitz
nach der Stammburg im Elsaß, wo er 1393 starb.

Um die Herrschaft Lichtenberg vor weiterer Zersplitterung zu
schützen und die Wiedervereinigung in der Zukunft zu ermöglichen,
hatten bereits 1 3 6 2 die damaligen Vertreter des Geschlechts,
nämlich Ludwig III. (Ludemann), Herr zu Lichtenau, seine Söhne Heinrich
IV., genannt der Jüngere, Symunnt (f 1380) und Johannes III.
(Hanemann f 1366) nebst dessen Sohn Heinrich III., dem Älteren
(f 1379), einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen
, den der Bischof Johannes von Lichtenberg besiegelte
und Kaiser Karl IV. später anerkannte.

Während der Regierungszeit der Lichtenauer Dynastie
wurde das Land von einem großen Unheil heimgesucht: 1349 wütete
der „schwarze Tod", dem Tausende von Bewohnern zum
Opfer fielen.

Ein bedeutsames politisches Ereignis peinlichster Art ist die Ver-
pfändunganStraßburg. Als Heinrich IV. 1390 die Erbschaft
der älteren Heinrichschen Linie nach dem Tode Konrads II. antrat,
übernahm er zugleich ihre großen Schulden, wozu die seinigen im
Lichtenauer Amt hinzukamen. Er übergab im gleichen Jahre unter
Zustimmung seiner Söhne Ludemann — Ludwig IV. (f 1434) und

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