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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 138
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hat, aber mancherlei Vorrechte in bewegter Zeit verlor, folgende
Begebenheit sein. Die Gemeinde richtete an den Grafen ein Bittgesuch
, in dem sie die Ausdehnung der Freiheiten „sowohl auf die
Statt alß Vorstatt betont, damit dadurch Fremde und Einheimische
angefrischet werden mögen", besagte Stadt und Vorstadt wieder
aufzubauen, zu vergrößern und auch sonst in besseren Stand zu
setzen. Ferner verlangten sie die Freizügigkeit und die Fronfreiheit.
Am 28. April 1715 bestätigte der Landesherr die alten Freiheiten mit
der Hinzufügung, daß die Einwohner zu keinen anderen Fronden als
dem Hagen und Jagen, dem Heu- und Holzmachen für die Beamten
herangezogen werden sollen. Die hanauische Regierung handhabte
das Privileg des Froneinzugs sehr stiefmütterlich und sträubte sich
dagegen, es den Vorstädtern zuzubilligen. Eine neue Eingabe wurde
1728 abgewiesen, was die Einwohner sehr verstimmte. 1720 waren
Kirche und Pfarrhaus wieder in Ordnung, während in vier Jahren
die Wiederherstellung der Stadtmauern und der Stadttore durchgeführt
wurde.

Die drückenden Lasten und Abgaben machten böses Blut und
führten schließlich zur Einreichung einer offiziellen Beschwerde
mehrerer Hanauer Gemeinden und zu einem Aufstand 1725. Allein
die Bauern erreichten ihr Ziel nicht und ernteten zum Schaden noch
den Spott, wie er in dem „Gedicht": „Der beglückte unglückliche
Bauer", zum Ausdruck kam.

Am 2 6. März 1736 starb Johann Reinhard III., seelisch
gebeugt durch den frühen Tod seiner Tochter 1726, durch die
Unzufriedenheit seiner Untertanen und die leidigen Erbstreitigkeiten,
als der letzte seines Geschlechts im Mannesstamme,
das 256 Jahre das Szepter hielt über unsere Heimat. Eine schicksalsreiche
Epoche hatte ihr Ende gefunden, was in der Stille wohl manches
Hanauer Herz bewegt hat, auch in Lichtenau.

Der Dynastiewechsel vollzog sich nicht ohne Reibungen,
zumal in unserer Heimat noch viel Erbitterung herrschte über die
Nichtbeachtung ihrer Beschwerden. Das zeigte sich bereits im Jahr
1736, als der neue Landesherr Ludwig VIII. von seinen Hanauer
Untertanen den Huldigungseid forderte, der von ihnen in großem
Umfang verweigert wurde, so im Lichtenauer Amt von 475 Bürgern,
während nur 400 huldigten, darunter allerdings alle 85 Lichtenauer.
Der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, schwenkten zuletzt
auch die Widerspenstigen ein. Besonders böses Blut machte die befohlene
Erhebung von Sonderabgaben und Ausführung von Fronden,
wobei die Lerchenlieferungen bzw. -Zinsen eine verhängnisvolle

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