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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 155
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war der große Helfer der flüchtigen Mönche von Arnulfsau; er übergab
ihnen zu den bisherigen Besitzungen das ganze Gebiet ,,an der
Svarzahe mit Bauland, Einödplätzen, Wäldern, Matten, Weiden, Gewässern
und Abläufen, Wegen und Abwegen bis Onzenhurst, dazu
29 Mansus salisches Land (mansus = 40 Morgen) zwischen Greffern,
Vallator und dem Ulmer Hof, dazu Güter und Rechte zu Creusisheim
(Griesheim), dem Hauptort der Gottswaldmark am linken Kinzigufer,
zu Fregisstatt (das niedere Freistett) und zu Walmasta (Waldmatt,
wo wir wieder Gewannamen treffen, die uns schon bisher bekannt
geworden sind, wie Höllmatt, Sässen, Egelshurst, Wolfhag, Heidenfeld
, Schweighof und Ridtmatt). Auf Wunsch Erchangers erhielt das
wiedererrichtete Kloster nach dem vorüberfließenden Flüßchen den
Namen Schwarzach; ferner verfügte er, daß bei jedem klösterlichen
Gerichtstag der Hofmeier von Ulm, als der Zweite nach dem
Abt, den Gotteshausleuten das Recht sprechen soll33).

Grandidier berichtet von einer Bestätigung dieser Abteirechte des
Jahres 826 durch Kaiser Ludwig den Frommen; Sauer nennt diese
Bestätigung eine Fälschung34). Herr hat die bekannten Ebersheim-
münsterner und Weißenburger Fälschungen untersucht und kam zur
folgenden Feststellung: „die durch größte Anmaßungen der Vögte
bedrängten Klöster sahen sich im 12. Jahrhundert gezwungen, die
sog. Weistümer, die sich seit der Zeit des Seßhaftwerdens mündlich
vererbt hatten, behufs Festhaltung verletzter Rechte zu fixieren und
niederzuschreiben, was bei der Unsicherheit mündlicher Überlieferungen
den Beigeschmack von Fälschungen mildert3')." Die Fixierung
eines alten Weistums ist wohl auch der Ulmer Hubspruch des
14. Jahrhunderts: ,,ain apt unt herre des gotzhus Svarzach sol habent
ain twing unt bane nache der hantveste des kunigs Ludewigs, nache
dere das gotzhus reht geschriben stant."

„Beylaufig" 829 starb Abt Wido36). Laut urkundlicher Erwähnungen
kann das 9. Jahrhundert als Abschlußepoche der klösterlichen
Siedlungstätigkeit gelten. So werden im Elsaß genannt 742
Thorenecehain (Tränheim), 746 Romanishaim (Romansweiler), Dankrateshain
(Dangolsheim), Svinderateshain (Schwindratzheim), Cuci-
linishain (Küttolsheim), Dozenhain (Dossenheim) und Drusenheim
mit dem abgegangenen Gunsheim. In der Mortenau werden genannt
788 Hugilahain (Hügelsheim), Scartonishain (Scherzheim) und 884

") Reinfried, Zur Geschichte des Gebietes der Abtei Schwarzach. Freiburger Diözanarchiv, XX.

") Sauer, Schwarzach. Fr. Diöz.-Arch., Neue Folge, Band 5.

M) Herr, Fälschungen, Elsässische Monatsschrift, 4. Jahrgang, Heft 2.

**) Kolb, Topographisches Lexikon Badens.

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