Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 164
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0172
Der nächste Abt Hildebertus war als junger Mönch mit seinem
Vorgänger ebenfalls aus Hirsau gekommen. Eine wichtige, ja
entscheidende Neuordnung ging damals durch alle Abteien; an Stelle
der Klosterknechte traten die Klosterbrüder, die zur eigentlichen
Klosterfamilie gehörten, Gelübde ablegten, mönchische Kleidung
trugen, in der Klausur wohnten und die besten und treuesten Arbeitskräfte
waren im Feld wie in der Werkstatt55). Mit den Brüdern
machte der Klosterbau große Fortschritte. Aber auch das Klosterdorf
, das den gleichen Namen wie die Abtei erhielt und in das sich
die meisten Bewohner der „villa Vallator" ansiedelten, wurde ein
stattliches Gemeindewesen. Denn nach einem interessanten Visitationsprotokoll
von 1191 betrug die „summa parochiarum, die Einwohnerzahl
von „Svartzahe, Grefere, Ulmene, Hildeboldsfelde, Mose
und Kientenhurst 1660 Seelen56).

Der Nachfolger Abt R e i n f r i e d (1192—1208) sah sich genötigt,
die Schwarzacher Besitzungen zu Sinzheim an die Herren von Höhen-
Baden und die zu Dinglingen an die Herren von Geroldseck zu verkaufen
, um den Kloster- und Kirchenbau fortführen zu können. Zu
seiner Zeit begann man auch, viele der alten Weistümer schriftlich
zu fixieren, ähnlich wie in den benachbarten Klöstern des Elsaß57).
Der Grund war vor allem die Notwehr „gegen die pflichtwidrige Zudringlichkeit
der Klostervögte", die sich des „Gotteshauses Schutz-
und Kastenvögte" nannten, da man die klösterlichen Besitzungen
auch als „Kastengüter" bezeichnete. Die Klostervogtei war bereits
eine Institution im Fränkischen Reich mit seinem folgenschweren
Eigenkirchenrecht. Die Hirsauer Reform des 11. Jahrhunderts hat die
Klöster von diesem Eigenkirchenrecht losgelöst und ihnen die grundherrlichen
Befugnisse zur eigenen Ausübung in vollem Umfang ermöglicht
. Anders war es mit den hoheitsrechtlichen Funktionen, die
zum großen Teil identisch mit den Vogteirechten waren. Vor allem
stand den Vögten der Blutbann zu, den sie sich als Lehen vom König
selber einholten, über diese Grenzen gingen damals die Schwarzacher
Klostervögte sowohl im Elsaß wie in der Ortenau weit hinaus,
so daß sich die Erpressung bis zu einer ernsten Existenzfrage des
Klosters verdichtet hatte53). Da rief Abt Reinfried öfters die altehrwürdigen
Rechtssprüche der Weistümer an und ließ auch viel von
dem mündlichen Bauernrecht in Hubsprüchen fixieren.

5S) Kolb, Topographisches Lexikon Badens, und Schumacher, Deutsche Klöster 1928.
5e) Schwarzacher Chronik, I.

57) Kollnig, Elsässische Weistümer 1941.

58) Büttner, St. Georgen und die Zähringer, G. d. O., Neue Folge, Band 53, Heft 1.

164

t


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0172