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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 174
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Stephansplan; denn die „Zeit war böse", aber der kluge Rat seines
bischöflichen Freundes ließ ihn sie meistern. Eine zwist- und fehdenreiche
Kaiserwahl hatte die Vaganten, Marodeure und Raubritter in
üblen Scharen durchs Land gejagt, und auf manches Kloster setzten
sie aus bloßem Übermut den roten Hahn; die Nähe aber des Straßburger
Bischofs mieden sie. Doch auch wirtschaftlich waren die Zustände
in Schwarzach sehr kläglich; ja der Abt trug sich in einer
schwachen Stunde mit dem obstrusen Gedanken, um der Schulden
willen die Abtei an die Juden zu verpfänden. Bischof Bertolden
hörte davon und beeilte sich, sofort Rom zu veranlassen, daß der
Abtei die Pfarre zu Dossenheim, mitten im Kocherberger Land gelegen
, inkorporiert werde. Der benachbarte Pfarrektor zu Stutzheim,
ein geborener Johannes von Uttenheim, vermachte 1323 dem Kloster
als Festgabe eine jährliche Gülte von fünfzig Viertel Korn von allen
seinen Gütern ,,uff der huebe" mit dem Wunsch, in der Schwarzacher
Marienkapelle seine Grablege zu erhalten mit einer täglichen Seelenmesse
und einem ewigen Licht; auch der Armen gedachte er und
stiftete ein Brotalmosen an den Quatembertagen; geradezu rührend
aber ist es, daß er auch eine „Aufbesserung des Konventstisches"
vermachte81). Im Jahre 1326 vergleicht sich der Abt mit dem Vogt
Andreas von Achern wegen der Michelbucher Höfe am Ostrand des
Fünfheimburgerwaldes, die für einen Wald- und Weidzins von jährlich
dreißig Pfennig vom Jörgen- bis Michelstag mit ihrem Vieh in
den Wald „einfahren", Laub und Gras „ätzen", Holz brechen und
lesen, aber nicht fällen durften82). Im gleichen Jahre verpachtete der
Abt den „Goldgrienen im Zirk des Gotzhaus diesseits und jenseits"
für jährlich acht bis zehn Schilling an die Untertanen zu Greffern,
Hunden und Dalhunden83). Ferner regelte er für die klösterlichen
Bannmühlen zu Ulm, Zell und Schwarzach das „Mulzermaß"; diese
Mahlung, d. h. was man auf einmal zum Mahlen bringen durfte,
wurde „im Maltersack" (10 Sester) gemessen. Auch setzt er die
Bannzeiten fest für die Schild-und Gassenwirte, und zwar drei Wochen
zwei Tage für Ostern, vier Wochen ein Tag für Pfingsten und zwei
Wochen für Weihnachten, wo nur das Kloster Wein ausschenken
durfte, es sei denn, daß für Sieche oder Kindbetterinnen ein besserer
Wein von nöten war, oder daß ein Fremder zum Imbiß einen solchen
verlangte; „so aber die tischlache uffgehebt, sol ime ein wirth für-

81) Gallus Wagner, Schwarzacher Chronik, II.
e2J Schwarzacher Urkunde, 63.
83) Schwarzacher Urkunde, 87.

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