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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 186
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interessanten Lehensbrief aus; sie erhalten ein Lehensgut, das aber
bei des Klosters eigenen Leuten und ihren Geschlechtern verbleiben
muß; es stand ihnen zu, das Lehensgut selbst zu befriedigen, zu
hegen und zu behüten durch sich oder durch einen Bannwart; sie
erhielten gemeinsam 37 Tagwerk Matten und sind verbunden, „die
Ahbach, die zwischen ihrem Mättich durchlauft, in Ehren und rechter
Weite von 14 Fuß zu halten, zu räumen und zu graben, auch
darin keine Zäun und Fach (Stellfallen) anzulegen, so den Fluß hindern
, auch die Hämmen wohl aufzuheben; will einer seine Matte
wässern, soll er es thun zu den gewöhnlichen Zeiten und ohne Schaden
eines andern; als Zins zahlt jeder jährlich 3 Schilling für das
Tagwerk (= Tauen)"; es siegelte der Abt, der Konvent und der
Schultheiß Heini Oberlin120). In seiner Gutherzigkeit läßt der Abt 1471
den Künzhurstern „umb künftigs besseren Willens und Gesormsam-
keits wegen" die verhängte Strafe ganz und gnädig nach und gewährt
ihnen und den überbruchern durch einen Schiedsspruch die
Großweid im Abtsmuhrwald gegen den üblichen Zins bis zum St.-
Adolfstag; nur das Holzfällen ist ihnen verboten; hier siegelten mit
dem Abt Bechtold von Drusenheim und Johann Schweiger von
Bühl120). Im Jahre 1472 veranlaßte der Abt eine Kundschaft wieder
zugunsten von schlichten klösterlichen Hofsassen, weil die Lichtenberger
von ihnen zu Unrecht das Eckergeld im Oberwald einzogen
und es gewaltsam pfänden ließen121). Um immerwährenden Grenzstreitigkeiten
ein Ende zu machen, beauftragte der Abt 1473 den
Junker Peter von Windeck, eine Grenzbegehung zu veranstalten
zwischen der Fünfheimburger und Großweiermer Mark. Im Jahre
1476 vergabte der Abt das St.-Jörgengut, das zur Georgskirche vom
alten Veitern gehörte. Mögen auch diese Urkunden nur eine Auslese
von der Tätigkeit des Abtes berichten, nirgends ist eine Spur von
Unrecht oder Unfähigkeit.

Im Jahre 1479 erfolgte „eine Untersuchung über des Abtes zu
Schwartzach Amtsführung und Haushaltung". Die Veranlassung
gaben die markgräflich-badischen Räte. Anwesend waren Andreas
Hartmann, Vikar des Bischofs von Straßburg, Abt Martin von Gottsau
und die beiden badischen Pröpsten Heinrich von Sternfels und
Caspar Vogt als Vertreter des Markgrafen Christophel; die Sitzung
fand am Mittwoch nach dem St.-Bartholomäustag im Sommersaal des
Schwarzacher Klosters statt. Der Auftrag, den sie unterbreiteten,
war: „es solle der Abbt hinfür bey Verliehrung und Entsetzung sei-

1!0) Schwarzacher Urkunden Nr. 97 und 98.
Schwarzacher Urkunden Nr. 103 und 104.

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