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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 188
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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keine „Sondergebote" machen und haben den Schwarzachen! die
gepfändeten Pferde wieder zurückzugeben124). — Aus der Familie
der Museler von Brumath war der Magister Johannes, Doktor der
Kaiserlichen Rechte zu Straßburg und ein persönlicher Freund des
Abtes; er vermachte 1483 dem Kloster als Seelgerett die ganze
Krampfhurst mit Wald, Äckern und Wiesen; als Suffragien übernimmt
das Kloster vier Jahrtage in der Quatemberzeit mit Officium
und vier Messen und einem allsonntäglichen Besuch seines Grabes125).

Im Jahre 1484 starb Abt Jakob und fand sein Grab zwischen dem
Münsterchor und der Konventspforte nach dem Kreuzgang. Der
dankbare Konvent schrieb ihm auf den Grabstein: ,,obiit voce iu-
cunditatis — er starb im Rufe großer Beliebtheit." Seine Güte war
für ihn der Weg in dunkle Stunden, aber auch in das Herz des Volkes
. Wie ein Symbol, erschütternd und erhebend zugleich, standen
in seinem Wappen drei Sterne126).

Nunmehr wurde ein geborener Schwarzacher zum Abt gewählt,
Johannes IV. (1484—1514). Landschaft, Volk und Kloster waren
ihm Heimat. Heimatliebe machte ihn mutig, weitblickend und unermüdlich
. Er steht mit beiden Füßen auf der heimatlichen Scholle,
und seine Hand umfaßt fest den Stab, so daß der dunkle Schatten
des Klosterschaffners gerade hinter ihm auffallend schweigsam ist.

Gleich 1485 erließ Abt Johannes zu Greffern unter der Linde eine
Zinserneuerung. Laut Hubspruch hatte die Abtei zu Greffern: „die
rehte den ryn uff vndt abe, die fare, die golderie in der goldwaid,
den wildbann, die gejägnisse und vogeley, die bannwazze mit der
visherey, zil vndt zol, twing vndt bann, wun vndt weyd." Der Großzehnten
betrug 30 Viertel Korn; den Kleinzehnten zog der klösterliche
Fährmann ein; der Ort gehörte zum Stab und Gericht zu Ulm;
das Gericht wurde abwechselnd zu Ulm und Greffern gehalten127),
über das Gezirk des Mooser Bann und Weidganges waren 1489
„Span und Irrungen" entstanden; der Abt berief als „Thädings-
männer" (tädan ahd. schlichten, beilegen) Niclas Amlung von Baden,
Michel Bolzheim von Sasbach, Hanns Lienharts von Bühl und Antoni
Kremer von Steinbach zu einem Schiedsspruch128).

In einem Schöffenspruch von 1490 ließ Abt Johannes das Wildfangrecht
erneuern; „darnach soll der Abt einen Menschen, er sei

1£l} Archivalien der Gemeinde Schwarzach.
. ,25) Schwarzacher Chronik, II.

m) Gallus Wagner, Schwarzacher Chronik, II.
m) Schwarzacher Urkunde Nr. 108.
Schwarzacher Urkunde Nr. 109.

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