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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 189
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Mann oder Frau, der keinen nachfolgenden Herrn hat und der über
den Rhein oder von der Schneeschleif kam (Bergkamm), herunter in
St. Peters Gericht ziehen wollt, empfangen — und wäre es, daß ein
solcher über Jahr und Tag in St. Peters Gericht sitzen blieb, so soll
er dem Gotteshaus als St.-Petersmann hulden und dienen"129).

Im gleichen Jahre bestätigte der Abt eine Konfraternität, die der
„erbare, wisse und fürsichtige Stabsschultheiß Peter Trost" in Vimbuch
gegründet hat. Die Bruderschaft hatte als Patrone St. Wendelin,
Marzolf und Barbara und wurde mit ihren „Seelambathen" (feierlichen
Totengottesdiensten) die weitverzweigteste Vereinigung in
der unteren Ortenau; sie half 1491 mit, in Moos das gotische Kirchlein
zu bauen; sie machte eine Stiftung für den so oft genannten
Marienaltar ,,sub ambone" im Klostermünster, wo die „fraternitas
celebratur"; hier also kam die große Bruderschaft zu ihren Hochfesten
zusammen. Das Bruderschaftsvermögen wurde von zwei geistlichen
Pflegern verwaltet; ein solcher Pfleger war auch der Klosterkaplan
Johann Georg Günter, der im Jahre 1618 wegen Unruhe und
Kriegsgefahr mit den Wertsachen der Bruderschaft auf den einsamen
und befestigten Schwarzacher Meierhof zu Dangolsheim zog. Hat er
damals die wundervolle Madonnenplastik mit auf den Hof genommen
, die in die europäische Kunstgeschichte als Dangolsheimerin
eingegangen ist? War sie die Stiftung der Bruderschaft von 1491?
Damals lebte Nicolaus Gerhaert und war zu Straßburg tätig; seinem
bedeutendensten Schüler aber, Simon Lainberger, wird die Dangolsheimerin
zugewiesen130).

Wohl die schwerste Stunde des Abtes Johannes war es, als die
Not ihn dazu gezwungen hat, einen der ältesten Bestandteile von
der Schwarzacher Abtei loszureißen. Die dementsprechende Urkunde
lautet: „wir bruoder Johannes apt vndt der convent des closters
Swartzach haben verkawfet Christophen margraven zue Baaden
unser gericht zue Stolhofen, dann unsern kirchensatz zue Stolhofen,
auch unsern zehenden, zinss und todtfall zue Seiingen vndt Hugels-
heim vndt unsere gerechtigkeit an dem eigenthumb des waldts under
Stolhofen gelegen der banwaldt genant131)." Nach dem Verlust von
Stolhofen übernahm der Abt das Marktrecht für Schwarzach, wie es
„bürg vndt stat" zugestanden. Künftighin führte auch der Schwarzacher
Schultheiß den Vorsitz beim Salgericht132).

12B) Schwarzacher Urkunde Nr. 61.

■:0) Schwarzacher Urkunde Nr. 110.

131) Krieger, Topographisches Lexikon.

1S2) Gallus Wagner, Schwarzacher Chronik, t.

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