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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 190
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0198
Als die Greffner und Schwarzacher wieder in Streit kamen wegen
der Gras- und Laubgerechtigkeiten und wegen der Benutzung des
Widech und der Runenpfadweide, berief der Abt auf den Donnerstag
nach dem St.-Gallentag, 20. Oktober 1496, als Thädingsmänner
den Junker Hans von Romberg, Vogt zu Stollhofen, den Pfarrherrn
Johannes Birnbaum und Schultheiß Sigelin daselbst, um die Streitsache
zwischen den Heimburgen und Vierleuten zu schlichten133).

Im gleichen Jahre gab der Abt eine neue Polizeiordnung, bei der
man die lokalen Kenntnisse und Erfahrungen sehr wohl verspürt:

„item wer unter mess, predig vndt vesper funden vndt fürbracht wird mit
einigem kurtzwill triben als dantze, spile oder anders, der gibt zur bus ein pla-
phart (6 Pfennig) für St. Michel oder muoss ein tag vndt nacht im thurm büsse —
item als bishero ouch gewohnet gewesen, in St. Peters gerichten, wie wol gantz
unförmig vndt erschröcklich, dass uff den tag Peter vndt Paul vndt uff die gross
Kirchweihung man erloubt hat zue spilen oder verkouft hat wyss vndt schwartz
vndt allerley spil umb ein geld vndt sich solichs muothwillens underzoge — das
noch in dem gantzen firstenthum myns gnedige Herren margraven nim übig ist —
sol hinfüro in den St. Peters gerichten ouch gantz abgestellt sin vndt nimendts
mer erloubt werden zu spile, denn umb ein pfennig vnverbotte.

item wird das spile in den gemeinen wirthshüsern an sunn- vndt firtag nachmittags
vone 12 bitz 3, da man zur vesper lüttet, vngevrevelt gestattet, jedoch nit
höher denn umb eim schlechte pfennig oder umb ein uertin (Wein mit Brot) vndt
anders nit denn ein brett vndt mit kugle — für jedes fluchworth, das derbei uss-
gestosse, sol ein plaphart für St. Michel gebessert werde.

item ob eine frawe eine andere mit scheltworthen überfiele, die soll zu frevel
geben 10 Schilling (je 39 Pfennig) — ob sie aber die andere schlüge, so sol sie
15 Schilling büsse"134).

Wohl eine der furchtbarsten Erinnerungen aus der Jugendzeit des
Abtes war das „uffheben vndt vertrunken im grussi-grawe" der beim
Ehebruch Ertappten. Abt Johannes bestimmt, daß dies fürderhin abgestellt
sei und die Schuldigen dem Schultheiß fürbracht werden zu
Geld- und Turmstrafe135).

Mit Recht hat dem edlen Abt Johannes IV. seine Heimat das
schönste aller Abtsgrabmäler errichtet im Chörlein der nördlichen
Apsis — in Stein gehauen, hält er in der Linken seinen Hirtenstab,
mit der Rechten segnet er seine Heimat136).

Der Nachfolger war ein gebürtiger Straßburger, Abt KonradIV.
(1514—1518). Unter ihm wurde der Steinsarkophag, der vor dem
Altar im Lettner stand und wie sie die erwachende Mystik der Spätromanik
gern in der Dämmerung der Gotteshäuser aufstellte, geöffnet.

is3) Archivalien der Gemeinde Schwarzach.
134) Schwarzacher Polizeiordnung von 1496.
»sl Ebenda wie '").

13G) Gallus Wagner, Collectaneen von 1691.

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