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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 17
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pfeiler der Abteikirche stand sein Grabstein, geschmückt mit dem
Andreaskreuz und zwei Sternen; darüber hing ein Epitaph mit zwölf
Hexametern als Grabgesang eines vielgeprüften Mannes. —

In der badisch-durlachischen Prozeßschrift ist ein Bericht darüber,
„was sich nach dem Ableben Abts Martins zu Schwarzach in da-
sigem Closter zugetragen: als der Abt in letzten Zügen gelegen,
haben Prior Simon Fürkorn, Alexius Wullen Sub-Prior und Johann
Zaltenbach Kisten, so gen Baaden von dem Abbt selbst geführt, nem-
lich zwey Kistlin, in welichen Original-Brief des Closters Inkommen
betreffend, ein ander mit Kleinoder, ein ander mit Ornaten, eines
Abbts desgleichen Silbergeschirr und an Barschaft über 1300 fl. gewesen
, heimelig durch einen ungewehnlichen Weeg samt zweyen
Bulgen (Reisesäck) mit Geld hinweg führen lassen und dieselben in
gefahrlicher Zeit, dieweil das Uranisch Kriegs-Volck noch in vollem
Abzug, gen Straßburg in Schwarzacher Hoff geschickt, alles hinter
unserm gnedigen Fürsten und Herrn als Landesfürsten, Kasten-Vogt
und Schirms-Herrn, der die Verlassenschaft hatte verpitschiren und
versekretiren lassen"170).

Mit welchem Recht Baden über das Eigentum des Klosters verfügte
und dazu mit Ausnutzung der Notlage, ist eine peinliche Frage.

Der von Baden deutlich inspirierte Bericht geht weiter: „darnach
haben die Konventualen nach des Abbts Ableben und besonders der
Prior Prakticken und Meytereyen angestiftet, da er sich mit Gewalt
intrudiren und zum Abbten hat machen wollen und deswegen viel
Verheißungen gethan; doch sind sie unter ihnen selbst uneins worden
." Letzteres kam daher, weil im Kloster welche waren, die zugunsten
Badens dachten und bereit waren, das alte Recht der freien
Abtswahl um Fürstengunst zu verschachern und die sich auch durch
den Druck der mächtigen Markgrafschaft durchgesetzt haben. So
wurde Michael Schwan Abt, eigentlich „ex iure desoluto"
vom Markgrafen Philibert dazu verordnet171).

Dieser Michael Schwan war der Vetter und Landsmann des verstorbenen
Abtes Martin; er war Leutpriester, des Abtes Kaplan und
„der neuen Lehre ergeben"; „seine gute Lehr, Zucht und Wandel sei
dem Markgrafen gerühmt worden".

Eine „fürgehaltene schriftliche Ordnung" aus Baden teilte ihm
mit, „er solle weiterhin die Pfarrei Schwarzach versehen, wofür ihm
aus des Klosters Gefällen nebst dem Pfarreinkommen noch 200 Gulden
ausbezahlt werden; des Klosters Inkommen und Gefäll aber soll

17°) Badisdi-Durladiisdie Prozeßschrift, Beilage 66.
"') Landesfürst, Urkunde 107 und 108.

2 Die Ortenau

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