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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 38
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und mit Hof, Garten und Zugehörungen dem Hans Gußhurst als Erblehen
übergeben gegen 100 Gulden, dazu jährlich 7 Viertel Korn,
4 Kapaunen nebst Leibfall beim Ableben. Die dortige Plauel übernahm
ebenfalls als Erblehen Jakob Heuser von Stollhofen für 20 Gulden
Kaufgeld und 4 Gulden jährlichen Wasserzins230).

Es gab im Aufbau auch ernste Rückschläge. Am 16. Juni 1652 war
eine derartige Überschwemmung, daß man mit dem Nachen von
Greffern bis zur Klosterpforte fahren konnte. Im Juli 1654 war ein
heftiges Hagelwetter, wie seit Menschengedenken kein solches gewesen
; es hat dabei so sehr in das ruinöse Mooser Kirchlein geregnet
, daß die Gemeinde beim Rüggericht vermahnt wurde, es nicht
einstürzen zu lassen; doch waren noch keine Mittel da231).

Abt Plazidus Rauber war ein ganz besonderer Meister im inneren
Wiederaufbau der Abtei und ihrer Lebensverhältnisse. Er gab „zur
Nothdurfft eines armen Volckhs nach altem Brauch und Herkommen"
der Greffner Fischerzunft eine neue Ordnung und einen Fischerschultheißen232
). Die Bäcker erhielten die gleiche Ordnung, wie sie
in der Nachbarschaft bestand. Den Wirten und Gasthaltern erließ er
eine Taxordnung, „wie sie die ankommene Gäste tractiren und die
uffgetragenen Speisen anrechnen sollen, alles bey unnachläßlicher
Straff von 10 Gulden". Den Taglöhnern und Fuhrleuten gab er eine
Lohnordnung also: „im Heuet ein Mann täglich 1 Schilling 4 Pfennig,
eine Frawe für die Mithülff 8 Pfennig, für Mähen von einem Tauen
Matten 5 Schilling, in der Ernete für einem Mann 1 Schilling 8 Pfennig
, eine Frawe für die Mithülff 1 Schilling, für ein Jeuch zu schneiden
1 Gulden und 1 Laib Brodt, Hanf zu brechen ein Mann 1 Schilling
8 Pfennig, eine Frawe 1 Schilling, Holzmachen für ein Fuder
Hartholz 2 Schilling 6 Pfennig, das gleiche für ein Fuder Weichholz
2 Schilling, für in die Wand stecken und kleiben 6 Pfennig, einem
Fuhrmann für einen ganzen Tag 1 Gulden, ein Jeuch viermal zackern
und eggen 4 Gulden233)."

Auch eine neue Gerichtsordnung gab 1651 Abt Plazidus. Es soll
nur noch ein Rüggericht im Jahr stattfinden; „was sunsten für Klagen
unter der Zeit fürkommen, die sollen an den Verhör-Ordinaritagen
fürbracht werden". Um der Allgemeinheit willen wurden entehrende
Vergehen besonders streng bestraft; 1653 hatte sich der Bäcker
Krummholz mehrere Diebstähle zuschulden kommen lassen; „es

Sdiwarzadier Urkundenband.
2J1) Sdiwarzadier Chronik, II.
"*) Sdiwarzadier Urkundenband.
!") Sdiwarzadier Urkunde 379.

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