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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 40
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Dantz236)." Abt Plazidus sah sich 1655 genötigt, um Maßhalten und
Einhalt dringend zu bitten „wegen Theurung und sunsten betrüblich
Zeit".

Plazidus Rauber war ein zu weitblickender und zugleich religiöser
Mann, um nicht in hohem Maße besorgt zu sein um die seelische
Hebung und Gesundung des Volkes. Sicher nicht aus Wundersucht
und barocker Äußerlichkeit, sondern um seinem geliebten Volk
etwas Großes zu schenken und das verwüstete Klostermünster wieder
zu einer würdigen Gebetsstätte zu machen, veranlaßte er die Reliquiendeportation
der römischen Jungfrau und Märtyrin St. Rufina;
im Jahre 1653 brachte sie der Rheinauer Prior Fridolin Zumbrunnen
nach Schwarzach, wo sie in einem Ebenholzschreine im nördlichen
Querschiff aufgestellt wurden, das von nun an Rufinenchor hieß;
St. Rufina aber war fürderhin des Gotteshauses „Schutz- und Schirm-
und Hauspatronin"239). Das Volk hat den großen Tag in der dritten
Augustwoche wohl verstanden und nie mehr vergessen bis in unsere
Zeit, und sicher wird das alte Schwarzach sein Rufinenfest
19 5 3 besonders festlich und würdig gestalten.

In gleichem Maße war Abt Plazidus für die Schule besorgt. In
einer ausführlichen Ordnung „wurden die Trivialschulen zu Schwarzach
und Vimbuch wiederumb ufgericht, da seit 20 und mehr Jahr
alle Kinderlehr und Schuolen gestockt und gehindert verblieben und
dadurch die liebe Jugend in Nothwendigkeiten der Seele in höchste
Armuth, Noth und Unwissenheit gerathen und bis auf diese Stunde
stecken thut und auch die Alten nit mehr wissen, was sunsten ein
sechs- oder siebenjährig Kind gewußt". In Schwarzach übernahm
Philipp Schwab die Volksschule und in Vimbuch der Mesner Adam
Scheurer, der allerdings „nur teutsch lesen und schreiben könnt,
sunst nichts"240).

Im Jahre 1657 versammelte der Abt ganz Schwarzach in der Burgerstube
und publizierte in eigener Person die erweiterte Schulordnung:
„der Schulrector soll der jeweilige Pfarrer sein; die Kinder sollen
zu allem Fleiß, Zucht und Ehrbarkeit angehalten werden und als
Schulbücher den deutschen Katechismus und das Meß-, Litanei- und
Gesangbüchlein haben; das Lateinische sollen sie wenigstens lesen
lernen, damit sie an Sonn- und Feiertagen am Choral teilnehmen
können. Im Strafen soll alle Beschaidenheit und allzeit vorhero
Güete, dann erst nothwendige Züchtigung mit Maß gehalten wer-

!38) Zoepfl, Deutsche Kulturgeschichte, II.
239( Schwarzacher Chronik, II.
!,°) Schwarzacher Chronik, II.

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