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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 50
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zurückzukaufen. „Es kamen die geheimden Räthe Aegidio Beaurieux,
Johann Dyhlen und Charle Lassolaye von Baden nach Schwarzach
und fuhren mit dem Abt Bernharden, dem Großkeller Beda Lötz,
dem Prior Ildefons Hörs und dem Subprior Ambros Schauer in den
Closter-Chaissen nach dem allernechst unter Stollhofen gelegenen
Bannwaldt", um in den Föhrengründen selber den Rückkauf zu
tätigen; „das Hauß Baaden hat sich dabey alle in diesem Waldt com-
petirende hohe Jagd- und Forstgerechtigkeit vorbehalten". Gleichzeitig
haben die Herren von Baden „das dem Closter verkaufft gewesene
Gros- und Klein-Umgeldt in beeden Stäben Schwarzach und
Findbuch eingelöst und eine Summa von Zehentausend Gulden guter,
gangbarer, rheinischer Wehrung, den Gulden zu 15 Batzen oder
60 Kreuzer gerechnet, würklich dargezehlet und zu eigenen Händen
geliefert"267). Allerdings nach dem Rückkauf des Bannwaldes nutzten
die Leute von Stollhofen, Söllingen und Hügelsheim ihr Be-
holzungsrecht derart aus, daß der schöne Forst fast gänzlich ruiniert
wurde; die Abtei war ja wehrlos und ihre Klagen in Baden fanden
kein Gehör268).

Die stets stärker werdende Spannung zwischen Baden und dem
Kloster zeitigte immer deutlicher im Abteigebiet ihre Folgen. Der
Müllersohn von Zell hielt freche und unbotmäßige Reden und mußte
ausgepeitscht und eingesperrt werden. — In Oberweier, Henchhurst
und Balzhofen haben besonders die Weiber die Zehntsammler bös
empfangen und verhöhnt; indem sie die Abgabe den „Bettelzehnten"
nannten. — „Landstreicher, Gauner, Zigeuner und herrenloses Gesindel
verübten in den Closterdörfern Diebs-, Mord- und Schand-
thaten", und die Polizeiordnung von 1715 fruchtete nichts. Zu alledem
hat ein Hagelwetter 1717 ein Drittel bis zu fünf Sechstel der
Ernte vernichtet — der Abt erließ ein strenges Tanzverbot.

Der Stein kam ins Rollen, und es kam zum offenen Streit anläßlich
„der glücklich vollzogenen Vermählung des Erbprintzen Ludwig
Georg Hochfürstlichen Durchlaucht, wornach in der Marggravschaft
ein Dankfest angeordnet wurde mit Aussetzung des Venerabiiis (des
Allerheiligsten); Anfangs entschuldigte sich der Abbt damit, daß er
ohne Befehl des zuständigen Ordinariat solches nicht thun dürfe,
endlich aber, als von Seiten des fürstlichen Hauses darauf bestanden
wurde, kündigte er den Gehorsam gänzlich auf". Nunmehr führte
der Anwalt der Markgräfin Klage beim Reichskammergericht zu
Wetzlar. Der Kaiserliche Protonotar J. H. Bolles drohte dem Abt im

267) Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 59.
26S) Landesfürstliche Urkunde.

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