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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 60
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den Dienst der Schwarzacher und Vimbucher Miliz; bei der Verteidigung
der Bühl-Stollhofner Linien bat man den Abt, seine Miliz
nach Bühl zu beordern, wo sie mit der dortigen vereinigt unter den
Hauptmann Johann Bernhard Weißenbacher, Amtmann zu Bühl, gestellt
wurde.

Was war nunmehr geschehen? — die ,,geheimden Räthe" schwelgten
wieder einmal in ihrer bürokratischen Intoleranz und versteiften
sich auf den Satz: „welcher die Landeshoheit hat, hat allein das
Recht auf die Landsassen". Nicht wie bisher üblich und altem Recht
entsprechend über den Abt, sondern über den Schwarzacher Schultheißen
gab der Amtmann den Befehl, die Miliz zusammenzurufen.
Der Schultheiß weigerte sich, und das war die „verbrecherische" Veranlassung
zu dem Zeugen verhör; er bekam ein Straf diktat von hundert
Talern; daraufhin ging er mit einigen Männern ins Kloster zum
Pater Großkeller und unterbreitete ihm alles; der Pater aber sagte
dem Schultheiß, er solle sein Amt niederlegen, dann kann ihn niemand
strafen. — Jetzt kam am 12. Februar der Amtsnotar Dautieux
von Rastatt nach Schwarzach, „wo er im Adlers-wirthshauß in der
unternen Stuben" sich um neun Uhr mit den beiden Stollhofner Gerichtsmännern
Jakob Schuh und Frantz Butscher besprach. Um 11 Uhr
kamen die bestellten Schwarzacher Zeugen, nämlich „Josef Götz
80 Jahre alt und jetzt von seinem Aushalt lebend, die Catharina
Hilgerin etliche 60 Jahre alt Hebamme und hat zur Nahrung einige
Güther vom Kloster, endlich der Adlerwirth selber Johann Michel
Reinfried 77 Jahre alt Bauer und Wirth". „Die drei konnten nur bezeugen
, daß, soweit sie es nur wissen, immer die Kreiskontributionen
an den markgräflichen Beamten abgeliefert wurden und alle jungen
Burschen, die zur Musterung nach Bühl gerufen wurden, dorthin gegangen
seien; das Kloster habe weder gegen das eine noch gegen
das andere je Stellung genommen; was sonst vorgegangen sei, wüßten
sie nichts, da sie nicht dabei waren." — Damit schloß das feierlicheidliche
Zeugenverhör. Aber ein großes Notariats-Instrument war
aufgezogen und Unruhe war da292). —

Man kann es sich denken, wie es dem Abt Bernhard Beck einige
Schritte vom „Adlerswirths-Hauß" weg zumute war. Wie hat er
doch mit Enthusiasmus einst sein Amt angetreten, und an seine
Stelle war die Enttäuschung getreten. — Um die große innere Müdigkeit
zu verbergen, beschäftigte er sich nun besonders eingehend mit
der Schulfrage. Er hatte bereits 1755 die „Freischule" eingeführt, die
bisherigen Schulgeldern der Eltern aufgehoben und für den Lehrer

!,!) Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 64.

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