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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 74
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von Straßburg aus Flugschriften die kirchlich-religiösen Fragen dem
Verständnis des gemeinen Mannes in volkstümlicher Fassung nahezubringen
suchten, da machte die Zersetzung rasche Fortschritte.
Nun öffneten die „armen Leute", wie man das Landvolk zu bezeichnen
pflegte, Herz und Sinn begeistert der Predigt „des reinen
und lautern Evangeliums".

Die Einstellung der Herrschaft Lichtenberg als weltliche Obrigkeit
zur reformatorischen Lehre gibt die Angelegenheit des Prädikanten
Martin Enderlin deutlich zu erkennen. Enderlin hatte als
Kaplan des Straßburger Domherrn Markgrafen Rudolf von Baden
das Bürgerrecht der Stadt erworben und sich im Oktober 1523 in
Straßburg verheiratet. Als er es im Januar 1525 unternommen hatte,
in Lichtenau in evangelischem Sinne zu predigen, wurde er durch
die beiden Amtleute von Bitsch und Hanau festgenommen. Die Stadt
Straßburg verwendete sich für ihren Bürger zunächst bei diesen
Amtleuten und dann bei Graf Philipp III. von Hanau selbst. Letzterer
antwortete, er habe seinem Amtmann Friedrich Stumphart zu Lichtenau
befohlen, „daß er das heilig Evangelium mit all seinem Anhang
und der christlichen Wahrheit, es sey gleich, von wem dies
beschehe, predigen und verkündigen lassen soll; doch daß solches
zuvor an die Obrigkeit oder deren Amtleute gelangt sey, und auch
nit zu gemeiner Aufruhr gezogen werde; er solle demnach gedachten
Priester seiner Gefängnis ohne Entgeltung ledig und fürder unbeleidigt
lassen" (Sonntag nach St. Blasii). Als durch Weigerung des
Bitscher Amtmanns Adam von Berstett ein zweites Schreiben des
Rates nötig geworden war, befahl Graf Philipp nachdrücklich Ender-
lins sofortige Freilassung. Der Stadt Straßburg gab er schriftlich
hiervon Kenntnis und fügte begründend hinzu: „Denn wir je nit geneigt
, auch nit der Meynung seynd, so viel uns möglich, das heilig
Evangelium und Wort Gottes und so demselben anhängt und gemäß
ist, zu verhindern, aber zu fürdern mehr geneigt und willig" (Donnerstags
auf Apolloniä)5). Auf ein straßburgisches Bittgesuch vom 7. Februar
ließ sich endlich auch Graf Reinhard von Bitsch am 13. entschuldigend
vernehmen, „daß bestimmter Priester, so unsere Amtleute
zu Lichtenau gefänglich angenommen und gehalten haben
sollen . . . (wie wohl wir solcher Straf zu ihm Fug gehabt), ehe uns
solch euer Schreiben zugekommen, euch zu Ehr und Gefallen, ausgelassen
worden . . ."6). Enderlin war wieder frei und wandte sich —

5) Röhrich, Mitteilungen aus der Geschichte der Evangelischen Kirche des Elsasses. Straßburg 1855.
Band II, Seite 61/62. Adam, Evangelische Kirchengeschichte der Elsässer Territorien. Straßburg 1928.

') Archiv der Stadt Straßburg, A A 632. Ein Vergehen, weshalb Reinfried — Fr. D.-A., N. F., Band 12,
Seite 131 — Enderlin in Haft kommen läßt, liegt nicht vor.

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