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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 75
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Vierordt, I., S. 161 — Nürnberg zu. Die Grundherren waren demnach
geteilten Sinnes. Graf Philipp III. von Hanau, der Schwager des
Markgrafen Philipp von Baden, zeigte sich den neukirchlichen Ideen
gegenüber nicht abgeneigt; das gräfliche Haus Bitsch aber blieb
jeder Reform unzugänglich.

Die allgemeine Unzufriedenheit des von weltlichen Großen und
der Kirche sich ausgebeutet fühlenden Landvolkes führte zu jener
gewalttätigen, durch die einsetzende falsch ausgelegte Predigt des
Evangeliums angeregten und geförderten sozialen Bewegung, die
sich in dem Bauernaufruhr des Jahres 1525 Luft zu machen
versuchte. Hereingetragen wurde der Krieg aus dem Unterelsaß. Den
14. April — Karfreitag — hatten dort die bäuerlichen Empörer, auf
achthalbtausend Mann, an Stift Neuburg bei Hagenau ihre Wut ausgelassen
; hier sprachen auch die Abgesandten rechtsrheinischer
Bauernschaften vor7). Dem schloß sich am 25. April der Überfall des
Klosters Schwarzach und seine Ausplünderung durch den Elsässer
Haufen — Bauern aus den Dörfern Wanzenau bis Röschwoog — und
die ihm zugezogenen Hanauer, abtsstäbischen und badischen Bauern
der angrenzenden Ämter Stollhofen, Bühl und Steinbach an. In höchster
Not, um Blutvergießen zu verhüten, suchten Markgraf Philipp
von Baden und die Stadt Straßburg durch gütliche Unterhandlungen
mit den beiden Bauernhaufen auf Grund der zwölf Artikel der
schwäbischen Bauernschaft die hauptsächlichsten Beschwerden zu
erledigen. Die beiden ersten Artikel dieses sogenannten „Ortenauer
Vertrages" vom 25. Mai 1525 sollten die kirchlichen Mißstände beseitigen
.

1. Von der Bestellung der Pfarreien. Der Pfarrer soll nach gehaltener
Probepredigt und falls sein Wandel christlich, ehrlich und unärgerlich sei,
von Gemeinde und Obrigkeit angenommen werden. Die Pfarrer sollen das
Gotteswort lauter, rein und unverdunkelt verkünden . ..

2. Vom Zehnten. Der große Zehnt von Wein und allem Getreide, das die
Mühle bricht, soll gereicht werden. Der kleine Zehnt von anderen Gewächsen
sowie der Schmal- oder Blutzehnt von Haustieren sollen abgeschafft sein. Vom
Heu- und Hanfzehnt soll in Zukunft nur der zwanzigste Haufen oder Schaub entrichtet
werden. Von dem Zehnten sollen die Pfarrer ihre ziembliche ehrliche und
genügsame Unterhaltung haben und sich keiner andern Nebenschinderei,
es sei Opfer-, Beicht- oder ander Nebengeld, gebrauchen, sondern einem jeden
Pfarrkind ohne alle Belohnung gewärtig sein, auch den Armen Handreichung tun ...

Diese Bestimmungen erhellen einige der in kirchlicher Hinsicht
bestehenden Mißbräuche, weisen aber auch die weite Verbreitung
reformatorischer Gedanken in allen Volksschichten nach.

7) Brief der Abgesandten von Scherzheim und Helmlingen an ihre Brüder zu Hause aus Stift Neubuig,
Dat. Freitag nach Ostern (21. April) 1525. Stadtarchiv Straßburg. A A 396.

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