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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 76
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0076
Die Grafen von Büsch und Hanau ließen sich auf dieser Renchener
Tagung durch ihre Amtleute mit allen Vollmachten vertreten und
zogen aber dann, als der Bauernaufstand im Elsaß in blutigen Metzeleien
erstickt war, die gegebene Zusage zurück. Wenig rühmlich war
ihr Verhalten gegenüber den verirrten Untertanen, wodurch sie sich
in schroffen Gegensatz zu den übrigen Vertragsverwandten, insbesondere
dem Markgrafen Philipp und Straßburg, stellten. In der
Folge wurde das Mißverhältnis mit letzterer Stadt von weittragendster
Bedeutung für die Reformation der Grafschaft.

Der Bauernkrieg warf das mittelalterliche Kirchenwesen vollends
über den Haufen und brachte dadurch die Abtei Schwarzach, den
Kollator des Scherzheimer Kirchspiels, in schwerste Bedrängnis. Obwohl
die kommenden Dinge sich vorausahnen ließen, war scheinbar
nichts beiseite geschafft worden. Abt Johannes und sein Konvent
erlebten nun, wie die Aufrührer unter Führung des überrheiner
Haufens die Klosterräume aufs erbärmlichste schändeten; unwiederbringlich
blieben die kostbaren Ornate und Kirchengeräte, die
Bücherei und Pergamente. Auf ihre Sicherheit bedacht, flüchteten
des Klosters Insassen nach Baden. Doch durfte sich die Abtei des
badischen Schutzes erfreuen. Nachdem der Sturm sich gelegt hatte,
übertrug Markgraf Philipp als kaiserlicher Schirmvogt die Besorgung
der Klosterschaffnei Hans Knoder; die dem Abt zustehenden Pfarreien
wurden gemäß dem bäuerlichen Verlangen mit lutherisch gesinnten
Ordensleuten oder Weltgeistlichen besetzt und ihre wirtschaftliche
Stellung im Benehmen mit dem Abte durch genügende
Einkünfte aus dem Zehnten gesichert. Vom Ortenauer Vertrag blieb
das Gotteshaus jedoch — vielleicht als Opfer des Zeitgeistes — ausgeschlossen
, so daß es genötigt war, seine Schadloshaltung an den
eigenen und fremden Untertanen selbst zu suchen8), übrigens war
die Stimmung des Landvolkes lange nach der Empörung noch gegen
die Mönche eingestellt"). Die Gemeinde Schwarzach verweigerte auf
Simonis und Judä 1525 dem vertriebenen Abt und Konvent trotz
Befehl der badischen Regierung die Rückkehr ins verlassene Kloster.
Der Bericht klagt:

Er, Abt Johannes, habe sich auf des Markgrafen Bescheid wieder in das Gotteshaus
verfügt und zu einem Pfarrer und Verkünder des Gotteswortes und zur

■) Mit den hanauischen Orten verglich sich die Abtei 1527 auf 300 fl Abstand (G.-L.-A. Schwarzach
Urkd. Konv. 216), mit ihren eigenen Untertanen zu Ulm und Hunden den 21. Januar 1534 auf 25 fl.;
die abtsstäbischen Gerichte Schwarzach und Vimbuch belegten die badischen Räte mit 75 fl.

9) 1530 stieß der alte Lutels Lorenz von Schertzen Drohworte aus, Abt Johannes und die Seinen mit
Brand zu schädigen. Da er badischer Leibeigenschaft war, ließ ihn sein Gerichtsherr ins Gefängnis Bühl
setzen.

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