Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 111
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Das Papierwerk zu Gengenbach

Seine Geschichte und seine Wasserzeichen

Nach seiner papiergeschichtlichen Sammlung dargestellt
von Karl Theodor Weißt

(Fortsetzung und Schluß)

Meister Hans der Papierer

Nach einer Lücke von drei Jahren finden wir erst wieder in dem
erhaltenen Bande von 1555 einen Papierer erwähnt. In zwei aufeinander
folgenden Gerichtstagen klagt Anton der Papierer, der aber
das zweitemal als Hans der Papierer bezeichnet wird, gegen den
Stecken Mathis, er beweist auch durch Zeugen, daß dieser ihn geschlagen
habe. Mathis Steck wird daher verurteilt, dem Kläger die
Klage zu beßern, wie es geklaget ist.

1555, in welchem Jahre auch der Druckherr zu Frankfurt gestorben
ist, wird Sylvester Kielmeyer, sein Anwalt, als verstorben genannt.
Seine Kinder sind bevogtet.

Wieder folgt in den Bänden eine Lücke von zwei Jahren.

1558 treffen wir einen Meister Hans den Papierer, wohl der gleiche,
der 1555 erstmals vorkommt. Er hat von Stephan Weiß Witwe eine
Spindel bezogen und beschlagen lassen. Er wird für schuldig erkannt
, ihr für ihre Forderung einen Willen zu machen.

1559 klagt er gegen Philipp Strickler, der verurteilt wird, die eingeklagte
Schuld, ungesehen seiner Einrede, auszurichten.

1560 wird er mit dem Kläger Jakob .... sich zusammenzuverfügen
und zu vertragen verwiesen. Dies ist nicht in Güte gelungen; denn im
folgenden Gerichtstag ergeht Urteil. Der Kläger Jakob heißt Bruder.
Die verstorbene Hausfrau des Papierers war die Schwieger des
Klägers. Das von ihr stammende Erbe soll nach dieser Stadt Rechten
mit dem Kläger abgeteilt werden.

Aufschlußreich für das Brauchtum der Papierer sind einige Fälle
aus dem gleichen Jahr 1560, die Streitigkeiten um Schelthändel und
Lohn zwischen Papiermachern untereinander betreffen. Sie werden
vor dem Stadtgericht ausgetragen und entschieden. Die Papierer zu

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