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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 114
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mont stammt und 1536 die Papiermühle zu Colmar im Elsaß übernimmt
.

In der Festnummer des Wochenblatts für Papierfabrikation zu der
Papiermachertagung in Straßburg erwähnt Professor Ernst Kirchner,
Nr. 23, Seite 1982, daß die Papiermühle Gengenbach 1579 im Besitz
von Clade Louy gewesen sei, der einen Lehrjungen Michel Beck
aus Spinal auf sechs Jahre angenommen habe, ihm das Papiermachen
zu lehren. Eine Quelle dafür wird nicht angegeben. Die Nachricht
war auch in Gengenbacher Protokollen nicht aufzufinden. Sollte der
Name vielleicht Louis Clade lauten?

Die Kirchenbücher zu Gengenbach beginnen mit dem Taufbuch
im Jahre 1587. Ehe- und Sterbebuch sind erst von 1600 an vorhanden
. Doch hat das Totenbuch 1637 bis 1640, während die Pest
wütete, und 1679 bis 1685 sowie das Ehebuch von 1701 bis 1703
und 1708 bis 1712 Lücken. Außer in den ersten zehn Jahren werden
im Kirchenbuch keine Berufe angegeben, von wenigen Ausnahmen
abgesehen. Im Taufbuch wird 1591 erstmals ein Papierer Emmerich
Frey statt mit seiner Ehefrau Anna Schwenkhausin genannt. 1595
wird ihnen ein Sohn Jakob geboren. 1591, 29. August, ist die Frau
Patin bei einem Kinde des Papierergesellen Martin Wollenkopf.

Das Adlerwasserzeichen der Gengenbacher Mühle

Die alten Papiermacher nahmen das Vorbild für die Wasserzeichen
in ihren Papieren, soweit es sich um die allgeliebten und bekannten
Wappen handelt, von den überall öffentlich zu schauenden Hoheitszeichen
an Bauten, Brunnen, Toren, Türmen und Mauern, wo das
Wappen der Herrschaft oder Stadt in Stein gehauen oder Farben gemalt
jedermann vertraut war. Auf Münzen und Siegeln, Gemälden
und Grabsteinen war es einwandfrei richtig dargestellt und oft von
hohem Kunstwert. In Gengenbach wurde es seit 1516 üblich, den
redenden Gangfisch des Wappens dem schwarzen Reichsadler auf
die Brust aufzulegen und diesen Adler, einköpfig, im goldenen Schilde
zu führen. Es ist nicht bekannt, ob diese Wappenbesserung und Bereicherung
auf kaiserlicher Verleihung beruht oder als Zeichen des
Stolzes der Freien Reichsstadt auf ihre Reichszugehörigkeit der
Selbstannahme entsprungen ist.

Verhältnismäßig spät erscheint dieser Gengenbacher Wappenadler
dann auch als Wasserzeichen im Gengenbacher Papier. Erstmals
konnte er im Papier der Gerichtsprotokolle, Band VI, 1558 bis
1560, festgestellt werden, ebenso in Band VII, 1562 bis 1564. Beide

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