Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 123
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0123
einem zehnjährigen Streit. Hildebrand hatte ein Kaiserliches Privileg
auf die Führung des Frankfurter Wappenadlers als Wasserzeichen
für seinen Handel erworben. Heusler hatte für einen Sohn Hildebrands
Papier mit dem Wasserzeichen des Adlers auf Bestellung
geliefert, dann aber das gleiche Zeichen auch in seinem eigenen
Papier weitergeführt. Hildebrand hatte ihm deshalb auf der Fastenmesse
in Frankfurt 1588 eine Partie Papier beschlagnahmen lassen,
worüber es zu Frankfurt und Basel zu langwierigen Gerichtsverhandlungen
kam.

Es ist leicht möglich, daß die Führung des Gengenbacher Wappenadlers
im Wasserzeichen durch die Frankfurter „Prinzipalschaft"
veranlaßt worden ist, damit das Gengenbacher Adlerpapier leichter
als Frankfurter Papier verkauft werden konnte. Ob der Adler ein F
oder einen Fisch auf der Brust trug, danach mochte der Bezieher
des Papiers wohl nicht besonders schauen.

Auf, die Frankfurter Verhältnisse mußte wegen der engen Beziehungen
zu Gengenbach, Straßburg und Offenburg eingegangen
werden. Weiteres ist in dem fünfbändigen, gründlichen Werke von
Justizrat Dr. Dietz, Frankfurter Handelsgeschichte, Frankfurt, 1910
bis 1925, zu finden. Es ist reich bebildert und das einzige Werk,
welches die Gengenbacher Papiermühle in der Literatur aufführt
und daher hier angeführt werden sollte.

Die Darstellung stützt sich, wie die Auszüge aus den Gerichtsprotokollen
erweisen, ausschließlich auf Urkunden. Auch die Wasserzeichen
sind Urkunden besonderer Art, wenn sie auch erst vom
Forscher ans Licht gezogen werden müssen. Die Wasserzeichen des
Gengenbacher Adlers im Papier und die Feststellung aus der Schrift
auf dem Papier an den oben genannten fremden Orten über ganz
Nordwestdeutschland haben uns erst das Rätsel der Verbreitung
durch den Handel finden und lösen lassen. Dem landläufigen Geschichtsschreiber
, der sich begnügt, den Text auf dem Papiere zu
lesen, wären unsere gewonnenen Aufschlüsse aus der Urkunde des
Wasserzeichens im Papiere verschlossen geblieben.

Der letzte Papierer des sechszehnten Jahrhunderts zu Gengenbach,
den wir dem Namen nach kennen, ist Hans S o n t a g , von 1574
bis 1575.

Wie lange der Drucker Egenolff oder seine Erben die Papiermühle
zu Gengenbach zu eigen besessen haben, wissen wir nicht.

Im Jahre 1598 wird ein Papierer Prosamer genannt, welcher
mit der Stadtverwaltung im Streit lag.

123


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0123