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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 126
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Launen des Kinzigflusses zu leiden. Im Jahre 1668 ließ deswegen der
Rat zwischen der Papiermühle und der Kinzig frondweise einen
Graben auswerfen. Die Besitzerin Frau Hammerer mußte dazu das
Material stellen und den aufgebotenen Frönern nach dem Herkommen
Trunk und Brot geben. Sie mußte auch einen Anerkennungsschein
darüber ausstellen über das Entgegenkommen der Stadt und
daß die Grabenanlage keine Pflicht darstelle.

Das Verhältnis zwischen der Reichsstadt und dem Geschlechte
Hammerer muß sehr gut gewesen sein, denn im Jahre 1674 im Kriege
gab der Rat seine alten Urkunden und Privilegien bei Fräulein
Hammerer zu Straßburg zur Sicherheit in Verwahrung. Früher hatte
man sie gewöhnlich nach Schaffhausen in Sicherheit gebracht.

Philipp Hammerer und Konsorten

Hammerer konnte seine Papiermühle nicht selbst betreiben, sondern
hatte Pächter darauf.

Vor und bis zum Jahre 1654 war dies der Papierer Georg Loth,
später Bürger der Freien Reichsstadt Zell am Harmersbach. Hammerer
hatte 1654 die Zeller Papiermühle käuflich an sich gebracht. Er verkaufte
sie alsbald wieder an seinen Gengenbacher Pächter Loth um
900 Gulden. Aus seiner Gengenbacher Pacht schuldete Loth noch
einen Rechnungsrest von 900 Gulden an Hammerer, den er mit
einem Ballen gut Schreibpapier jährlich verzinste. Loth und seine
Ehefrau Eva, geborene Syber, verpfändeten an Hammerer für ihre
nunmehr 1800 Gulden betragende Schuld ihre zu Bohlsbach gelegenen
Güter.

Loth führt in Zell hauptsächlich einen schönen, großen, gekrönten
Doppeladler, dessen Brust mit einem Dreiblatt belegt ist, dessen Stiel
bald von links, bald von rechts kommt. Der Adler ist zwischen den
Stegen befestigt. Angehängt ist ihm die hübsch geformte Marke aus
den Buchstaben G und L.

Nun kommen aber ganz ähnliche Wasserzeichen auch in der Zeit
vor Loths Übersiedlung nach Zell vor, und zwar schon von 1619 an.
Es hätte dann der Papiermacher sein als Pächter zu Gengenbach geführtes
Zeichen einfach auch als Eigentümer zu Zell weitergeführt.
Dies kann aus geschäftlichen Rücksichten geschehen sein. Da aber
auch sein Sohn von 1685 an den gleichen belegten Doppeladler
weiterführt, kann das Dreiblatt, das später als gelapptes Kleeblatt
gebildet wird, auch das persönliche Zeichen des Geschlechtes Loth
darstellen. Doch hat sich ein Siegel oder Wappen oder ein Ries-

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