http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0134
Drahtführung beruht wohl auf guter Vorlage, ist aber ziemlich plump
ausgeführt. Die Formen erscheinen bereit? am Verderben. Die Bogen
zählen siebzehn Stege, dazu zwei Randstege.
Der Adler sitzt mittlings über dem fünften Stege vom Rand, den
Randsteg nicht mitgerechnet (Abb. 17).
In den Gerichtsakten zu Gengenbach kommt im Jahre 1682 ein
Papierer FranzMayer vor. Vielleicht können diesem diese zwei
Wasserzeichen zugeteilt werden.
Die untere Papiermühle im Oberdorf
Wir wenden uns nunmehr der andern 1626 erstmals im Kirchenbuch
erwähnten sogenannten Unteren Papiermühle zu. Aus ihr ist
die mechanische Papierfabrik erwachsen.
Ihr Besitzer, der schon genannte Hansjörg Göringer, „Papiermüller
im Haider", hatte unterm 12. Juli 1672 vom Stadtrat der Reichsstadt
die Genehmigung erhalten, das Stadtwappen mit Adler und Fisch
als Wasserzeichen in den von ihm gefertigten Papieren anzubringen.
Man kann daraus schließen, daß die bisher geführten Wappenadlerwasserzeichen
von Gengenbach wohl in der Kinzigmühle hergestellt
worden sind. Ein Wasserzeichen, welches den fischbelegten Adler
in einem Wappenschild aufweist, ist aber bisher nicht zum Vorschein
gekommen.
Der nämliche fischbelegte Doppeladler, wie ihn Meister G. H. führt,
erscheint auch 1674 und 1680 mit den Namenbuchstaben H. G. darunter
. Das Zeichen ist jedoch mittlings auf den Steg gestellt und
bald in Blatt a), bald in Blatt b) angebracht. Die Umstellung der gleichen
Buchstaben unter dem gleichen Zeichen beruht also wohl nicht
auf handwerklicher Ungeschicklichkeit und versehentlicher Vertauschung
. Es sind die Namenanfangsbuchstaben zweier verschiedener
Meister. Allerdings könnte nach dem volkstümlichen Sprachgebrauch
statt G. Hammer auch Göringer-Hans oder statt Hansjörg
Göringer auch Hammer-Georg gedeutet werden. Das Zusammentreffen
ist jedenfalls ein sonderbarer, kaum irgendwo sonst vorkommender
Zufall. Es ist kein Stottern oder ein Lapsus filigrani,
der dem Formenmacher unterlaufen wäre.
Göringer ist 1685 gestorben. Er hinterließ viele Schulden, und
seine Witwe erhielt als Erbin aus seinem Nachlaß ganze 15 Gulden.
Selbst ihre Bitte an den ehrsamen Rat, „das Ehebett sambt aller Zu-
gehördt um billigen Preis" ihr zukommen zu lassen, wurde „in Ansehung
der vielen Schulden" zurückgewiesen.
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