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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 142
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Maria Theresia King, die Tochter des Cartareus Andreas King und
der Maria Anna, geborene Bayer (Bauer), gewesenen Ehefrau des
Papierers Christian Jägger. Sie ist 2. Dezember 1773 zu Gengenbach
gestorben. Am 6. November 1774 heiratete der Witwer Blau zu
Gengenbach Anna Maria Kunegunde, die Tochter des Gengenbachers
Senators Dom. Joseph Sigismund Schneider und dessen
Ehefrau Maria Ursula. Sie war am 3. März 1744 geboren und ist als
Ehefrau des Papiermachers und Nachfolgers auf der Mühle am
8. Februar 1801 gestorben. Blau wird im Eheeintrag als Chartarius
im Oberdorf bezeichnet. Seine Eltern waren Martin Blau und Anna
Maria Furtmayerin zu Straßburg.

Bei der Wiederverehlichung von Blaus Witwe ist ein Johannes
Blau Trauzeuge, der auch Beerdigungszeuge gewesen war. Es ist
vermutlich der Sohn Blaus, der als Franz Johann Baptist Fidelis am
27. März 1760 im Taufbuch eingetragen ist.

Martin W. Blau ist am 13. April 1775 gestorben.

Was hat nun Blau während seiner Tätigkeit auf der Gengenbacher
Papiermühle für Wasserzeichen geführt? Die Frage wäre leicht zu
beantworten und die Lücke in der Reihe der Gengenbacher Papiere
bequem auszufüllen, wenn die Stadt Gengenbach für ihr Archiv ein
Verzeichnis der in den Papierbeständen enthaltenen Wasserzeichen
angelegt hätte. So bleiben wir hinsichtlich der Blauischen Wasserzeichen
auf Zufallsfunde und Vermutungen angewiesen. Um so größere
Vorsicht ist dabei geboten, als Marken und Namenbuchstaben
in Wasserzeichen mit M. B. sich auch auf andere Papierernamen der
Nachbarschaft beziehen können, so zum Beispiel eine Hakenmarke
mit den aneinandergeschobenen Lateinbuchstaben M. B. oder eine
Hakenmarke mit zweitem Querbalken und den Buchstaben M. und
B. untereinander auf den Papiermüller Martin Bärthle zu Oberachern.
Die Namengruppe B. L. ineinandergeschoben gilt nicht nur für Blau,
sondern auch für die zahlreichen, jahrhundertelang tätigen Mitglieder
des Papiermachergeschlechts Blum, das von Basel ausgehend
auch auf Mühlen im badischen und elsässischen Gebiete Papier verfertigt
und mit seinen Marken bezeichnet hat.

Mit ziemlicher Sicherheit dürfen Blau aber Papiere zugeteilt werden
, welche in Gengenbach selbst verschrieben oder vom Buchbinder
als Vorsatzbogen beim Einbinden verwendet worden sind. So
zeigt ein Wechselbogen in Blatt a) unter einer Heilshakenmarke mit
Querbalken die Lateinbuchstaben eines etwas schiefgestellten M und
des vereinigten B. L. zwischen den Stegen angebracht. Im Gegenblatt
befindet sich ein nach links gewendeter Baselstab mit großem

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