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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 164
(PDF, 59 MB)
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eingeführt. Es erhielt nicht weniger als dreißig Felder mit einem
Mittelschild. Dieser Mittelschild war wieder schräglinks geteilt und
sollte die badische Souveränität und die zähringische Abstammung
des Fürstenhauses versinnbildlichen. Dieses Herzwappen verstieß
aber mehrfach gegen die Gesetze der Wappenkunst wie Ergebnisse
der Geschichtskunde. Es wurde nachmals als „unheraldisch" bezeichnet
und durch Großherzog Leopold unterm 24. November 1830
wieder beseitigt. Mit Ordre im Regierungsblatt Nr. 18 vom 10. Dezember
1830, S. 187, wurde der einfache altbadische Schild mit dem
Schrägbalken in den richtigen Farben, Rot in Gold, als Ausdruck
der Einheit des Staates wiederhergestellt und eingeführt. Das unheraldische
badische Wappen war von verschiedenen Papiermühlen
der Anfallslande als Wasserzeichen geführt worden. Als eine der
ersten Papiermühlen im Lande nahm Gengenbach das wiederhergestellte
Stammwappen des Großherzogtums als
Wasserzeichen auf, und zwar in dem neuen
Velinpapier. Allerdings die Schraffen, welche
in nichtgemalten Wappen die Farben anzugeben
haben, senkrechte für Rot und Punkte
für Gold, hat der Formenmacher nicht angebracht
. Er hat lediglich im gekrönten Schild
den Schrägbalken mit einem abwechselnd zu
Ringlein gewundenen Drahte durchzogen, damit
aber eine gute Wirkung erreicht. In der
andern Bogenhälfte steht der Name C. Müller.
Das in der Durchsicht hell und klar erscheinende
weiße Papier diente nicht nur als andern
vorgezogenes Schreibpapier, sondern wurde
auch zu Plänen und Zeichnungen verwendet.
Die gefundenen Formenpaare stammen aus den
Jahren 1833 und 1836 (Abb. 38).

Im Jahr 1829 begegnen wir auch einem Velinbogen
, der in Schreibkursive unten am Rand

Badisches Wappen,
verwendet 1833,
Velinpapier

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