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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 170
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Ein weiterer Beklagter des Boten von Offenburg wegen Hans
Bapierers Namens Wolfhans wird verurteilt, nachdem er nunmehr
seinen Wein verkauft habe, den Kläger zu bezahlen.

Eine weitere Klage Hans Bapierers von Offenburg war gegen
Claus Schatz und einen gewissen Christmann gerichtet.

Aus einer belangreichen Verhandlung vom Montag nach Judika
1542 ergibt sich auch der Name des Meisters Hans des Bapierers
von Offenburg. Er heißt Hans Ruter (Reuter). Ein Gengenbacher
Junge war von ihm in die Lehre genommen worden, erkrankt und
gestorben. Der Meister verlangte nun vom Vogte des Knaben den
Lehrlohn mit 10 Gulden. Er wurde aber damit abgewiesen, weil der
Kläger den Knaben ohne seines Vogtes Gunst, Wissen und Willen
angenommen hatte.

Wegen der Kosten aber, die der Kläger für den Lehrknaben in
seiner Krankheit und für sein Leichenbegängnis erlitten und ausgegeben
hat, wurde ihm der Antworter, der Vogt Urban Brunstein,
eilf Schilling Straßburger Währung auszurichten und zu bezahlen
schuldig erkannt. Von einer weiteren Forderung von vier Gulden,
ohne Angabe wofür, wurde der Vogt ebenfalls ledig gesprochen.

Im Jahre 1562 treffen wir nochmals einen Papierer Hans Reutter,
diesmal aber in Gengenbach selbst an. Er stand als Papierer beim
Gengenbacher Meister Daniel Dietz in Arbeit und erlangte dessen
Verurteilung zu Zahlung des zugestandenen Lidlohns ungeachtet der
erhobenen Einwände. Dieser Papiergeselle zu Gengenbach kann ein
Sohn des Offenburger Meisters gewesen sein.

In der Kanzlei der Reichsstadt Offenburg kam 1625 am 2. Mai ein
Kaufvertrag zustande, wonach der Stettmeister Johann Hauser daselbst
mit seinen Kindern die Papiermühle zu Zell am Harmersbach
im Entersbacher Bann um 350 Pfund Pfennige Straßburger Währung
zu kaufen gegeben hat an Johann Ludwig Jüngling von Gengenbach
und Hans Georg Vogler von Zell, beide mit Beistand des Herrn
Stettmeisters Philipp Hauserbach zu Gengenbach. Hauser hatte die
Zeller Papiermühle seit 1598 besessen. Der Gengenbacher Käufer
scheint kein Papierer gewesen zu sein. Er ließ die erworbene Mühle
durch den Papierer Barthle Brinß als Pächter betreiben. 1638 ist
Jüngling gestorben, und die Mühle wurde zu verkaufen anerboten.
Es fand sich auch ein Papierer und Bürger aus Straßburg als Kaufliebhaber
. Die Bedenken gegen ihn wegen der Glaubensverschiedenheit
wurden aber schließlich durch den Vogt der unmündigen Kinder
Jünglings und dessen Freunde behoben und der Käufer bürgerlich
zu Zell angenommen.

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