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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 190
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Teilen Einnahmen. Auch Pflummern hat in seiner Beschreibung der
Herrschaft Triberg darauf hingewiesen, indem er schreibt:

„... der Sitz der Obrigkeiten, die berühmte Wallfahrt und die Wochen- und
Jahrmärkte seien der Bürgerschaft ihre meiste Nahrung."

Triberg hatte bis Ende des 18. Jahrhunderts das alleinige Marktrecht
im Herrschaftsgebiet.

Schon Anfang des 19. Jahrhunderts erscheinen im Marktverzeichnis
8 Jahrmärkte, und zwar im Februar, März, Mai, Juli, August,
September, November und Dezember. Wann und von welchem Zeitpunkt
ab diese weiteren vier Jahrmärkte eingeführt wurden, konnte
nicht festgestellt werden. Es besteht aber die Wahrscheinlichkeit,
daß an Stelle der früheren drei „Kürbinen" Jahrmärkte eingeführt
und diese um einen weiteren vermehrt wurden. In den bürgermeisteramtlichen
Akten, welche erst vom Jahre 1872 ab beginnen, ist hierüber
nichts festzustellen.

Auf Grund eines Gemeinderats- und Bürgerausschußbeschlusses
hat das Badische Handelsministerium mit Entschließung vom
26. August 1875 mitgeteilt, daß die vom Gemeinderat beantragte
Abschaffung der drei Jahrmärkte, nämlich des Blasius-, Ulrich- und
Bartholomäusmarktes (im Februar, Juli und August), hiermit genehmigt
werde.

Nach Aufhebung der drei Jahrmärkte waren es ab 1876 nur noch
fünf Jahrmärkte jährlich.

Vom Jahre 1901 ab waren es nur noch drei Jahrmärkte, da am
8. Mai 1900 beschlossen wurde, die Märkte im Mai und November
aufzuheben bzw. wegfallen zu lassen. Dies waren dann noch der
Josefsmarkt, der Michaelismarkt und der Weihnachtsmarkt. Vom
Jahre 1912 ab wurden, nachdem vom Ministerium des Innern unterm
3. Juni 1910 Genehmigung erteilt war, nur noch zwei Jahrmärkte,
und zwar der Michaelis- und Weihnachtsmarkt, abgehalten, aber im
Jahre 1923 wurde beschlossen, sie wegfallen zu lassen.

Im Jahre 1928wurde auf einen Beschluß des Gemeinderats durch das
Ministerium des Innern die Genehmigung erteilt, daß der Michaelsund
Weihnachtsmarkt wieder abgehalten werden kann.

Der Weihnachtsmarkt wurde immer am 27. Dezember abgehalten.
Dabei ergab sich der Mißstand, daß die Krämerstände entweder vor
den Feiertagen oder am zweiten Feiertag aufgestellt werden mußten.
Die Stände boten über die Feiertage keinen schönen Anblick, und so
wurde beschlossen, den Weihnachtsmarkt auf den zweiten Samstag
nach Neujahr zu verlegen, was das Ministerium mit Erlaß vom

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