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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 193
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thenigist bedankhen, sie andere österreichische marckht wie hiervor der Zeit
beschehn mithin auch besuochen dürften ..."

Obwohl durch die Entschließung der Vorderösterreichischen Kammer
die scharfen Bestimmungen etwas gemildert wurden, war es an
sich den Untertanen nach wie vor verboten, ihre Waren und Vik-
tualien in oder außer der Herrschaft feilzubieten. Sie mußten, von
den angegebenen Ausnahmefällen abgesehen, alle ihre Produkte auf
den Wochenmarkt nach Triberg bringen. Ende des 18. Jahrhunderts
kämpfte Furtwangen gegen diese nach seiner Ansicht zu weit gehenden
Privilegien und Urbarialgerechtsamen des Städtchens Triberg
an. In einem Bericht der vorderösterreichischen Regierung und
Kammer vom 2. Juli 1798 an Se. Majestät den Kaiser, betr. Wiederbestätigung
des Triberger Privilegiums, wird das letztere selbst als
unzweckmäßig bezeichnet und wurde die Meinung vertreten, daß die
bisher bestandene Bannung der Triberger Untertanen auf den Triberger
Wochenmarkt aufgehoben und jedem Untertanen erlaubt
werden solle, nach seiner Bequemlichkeit und Vorteil einen andern
Marktplatz mit seinen Produkten zu befahren. Bereits in einem weitläufigen
Bericht vom 11. Januar 1798 habe man alle die Nachteile
vorgestellt, welche die Bannung der tribergischen Untertanen auf
den Markt zu Triberg erzeuge und fernerhin erzeugen müsse. Ein
solcher Zwang sei den Untertanen aus der Ursache sehr empfindlich
und drückend, weil die Hälfte derselben nur vom Kunstfleiß,
nicht vom Ertrage eigentümlicher Gründe leben und es diesem Teil
der Einwohner sehr schwer fallen müsse, genötigt zu sein, seine Bedürfnisse
mehrere Stunden weit herzuholen, obschon er solche in
seiner Nachbarschaft finden könne.

Wenn man vor mehreren Jahrhunderten, wie im
Jahre 1481 und 1 655, von welchen Jahren das
Zwangsrecht des Triberger Marktes datiere, dem
Städtchen Triberg und dem damals ziemlich unbevölkerten und industrielosen
Schwarzwald aufzuhelfen, diese Bannung notwendig erachtete
, so kämen jetzt ganz andere Verhältnisse in Betracht, welche
eine Abweichung von den damaligen Verfügungen erfordern. Der
große Zuwachs an Bevölkerung und die Fortschritte der Industrie,
die im Tribergischen seit 40 Jahren gewiß in keinem geringen Grade
anzutreffen seien, erlaubten nicht mehr, daß alle Produkte einer
Gegend auf einen Sammelplatz geführt werden; diese Verfügung
war vielleicht vor Zeiten notwendig, um nur einen Markt in einer
noch halbwilden Gegend errichten zu können, heutzutage erschwere
sie aber außerordentlich die bequeme und geschwinde Verteilung

13 Die Ortenau

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