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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 202
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vom 5. August 1178 wird „Tusfelt" unter den Besitzungen des Frauenklosters Waldkirch
aufgezählt. In einer Urkunde von 1225 (Pfarrarchiv Ettenheimmünster) bestätigt
Papst Honorius III. die damaligen Besitzungen des Klosters Ettenheimmünster,
nachdem dieses in dem zurückliegenden Jahrhundert zahlreiche Schmälerungen
durch das Bistum Straßburg erfahren hatte. Unter diesen Besitzungen des Klosters
wird auch ein „mansus" in Tutschfelden („Tuswelt") aufgeführt. (Unter dem
spätlateinischen mansus oder mansum wird eine Hufe verstanden, aus der einer
das Jahr über seine Nahrung ziehen kann.) 1418 verkaufte der Edelknecht Balthasar
Ederlin das Dorf Tutschfelden mit allem Zubehör an den Johannes Betscholt, Vogt
zu Ettenheim, und an Cüntzlin Riffen, Bürger zu Straßburg. Um 1525 aber — also
kurz vor der Teilung der Markgrafschaft (1535) — heißt es in einer Urkunde,
Tutschfelden sei markgräflich und habe nicht mehr als einen Mann, der in die
Herrschaft Kirnburg (österreichisch) gehöre. Der zweite Markgraf von Baden-
Durlach nach der Teilung, Karl IL, vollzog für sich und seine Lande nach dem
Religionsfrieden von 1555 auch formell den Ubertritt zur neuen Lehre, nachdem
sein Vorgänger Ernst in dieser Beziehung noch schwankend gewesen war. In einer
Urkunde aus Karls Zeit von 1568 heißt es (in der heutigen Sprache): „Herr Karl,
Markgraf zu Baden und Hachberg, . . . als regierender Herr und Landesfürst der
Markgrafschaft Baden und Hachberg, ist rechter einziger Herr und Inhaber des
Fleckens Tutschfelden, hat allda und so weit sich desselben Gemarkung, Zwing
und Bann erstrecken und begreifen . . ., alle hohen landesfürstlichen Regalien,
auch das Geleit, desgleichen den Stab aller hohen und niederen Malefiz, der sträflichen
und gerichtlichen Jurisdiktion, Oberherrlichkeit und Herrlichkeit."

///. Die neuere Zeit. Schicksaihailer Wechsel

1803 wurde Baden Kurfürstentum, 1806 Großherzogtum. Der erhebliche Gebietszuwachs
bedingte eine Neuorganisation der inneren Verwaltung. Hierüber erging
zunächst das VI. Organisationsedikt vom 9. März 1803, das die Verwaltungseinteilung
des ganzen Kurfürstentums regelte. Hier wurde nun bestimmt, daß Tutschfelden
und Broggingen von ihrem althergebrachten Oberamt Hachberg abzutrennen
und dem alt-baden-badischen Oberamt Mahlberg zuzuschlagen seien. Sogar Lahr
wurde damals mit den dazugehörigen Orten dem Oberamt Mahlberg unterstellt.
Das Organisationsreskript vom 26. November 1809 brachte erhebliche Änderungen:
Das ganze Land wurde in zehn Kreise eingeteilt; für unser Gebiet interessieren
nur der Dreisam- und Kinzigkreis. Unsere Gegend gehörte zum Kinzigkreis, der
u. a. die Ämter Kenzingen und Mahlberg sowie das 1809 neu errichtete badische
Amt Ettenheim umfaßte. Das Amt Kenzingen mußte eine Reihe von Ortschaften an
das neue Amt Endingen abgeben, bekam dafür aber vom Amt Mahlberg die Gemeinden
Broggingen, Tutschfelden und Wagenstadt. Doch diese Zugehörigkeit
zum Amt Kenzingen war nicht von langer Dauer. Eine Verordnung vom
Januar 1810 löste die Gemeinden Broggingen, Tutschfelden und Wagenstadt
vom Amt Kenzingen und teilte sie dem Amt Ettenheim zu. (Das Amt Kenzingen
wurde damals dem Dreisamkreis zugeteilt.) Aber auch damit hatte es noch
kein Ende! Durch eine Verordnung vom 24. Juli 1813 wurde das seit 1629 bestehende
alte Amt Mahlberg aufgehoben und fielen dem Amt Ettenheim eine Reihe
von Ortschaften dieses Amtes zu, wofür es Broggingen, Tutschfelden und
Wagenstadt an das Amt Kenzingen abzugeben hatte. Broggingen, Tutschfelden
und Wagenstadt bildeten also die zehn Jahre von 1803 bis 1813 eine Schicksalsgemeinschaft
, vermöge deren sie wie Schachfiguren hin-und hergeschoben wurden:
1803 zum Amt Mahlberg, 1809 zum Amt Kenzingen, 1810 zum Amt Ettenheim, 1813
wieder zu Kenzingen. Hier verblieben dann die drei Ortschaften bis zur Aufhebung
des Amtes Kenzingen im Jahre 1872. Dieses Jahr brachte die Zuteilung
der acht „Bleichtalgemeinden" Bleichheim, Broggingen, Tutschfelden, Nord-

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